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Viac Academy

Säule 3: Maximalbetrag für 2020 unverändert


Für Personen mit einem Pensionskassenanschluss bleibt der Beitrag bei maximal CHF 6’826; für selbständig Erwerbende ohne Pensionskasse bei CHF 34’128, respektive 20% des Nettoerwerbseinkommens.

Darum auch für 2020: Spare Steuern mit der Säule 3a von VIAC und sorge gleichzeitig fürs Alter vor!

Deine Steuervorteile:

  • 3a-Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar – es darf nicht mehr als der Maximalbetrag eingezahlt werden
  • 3a-Vorsorgegelder sind während der gesamten Spardauer befreit von der Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer
  • 3a-Bezüge werden zu einem reduzierten Steuersatz besteuert
  • 3a-Vermögen kann zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Dabei ist eine Verpfändung des 3a-Guthabens im aktuellen Tiefzinsumfeld prüfenswert, denn so bleibt das Vorsorgegeld weiterhin investiert und kann wachsen. Langfristig und in Abhängigkeit der gewählten Strategie kann dadurch eine höhere Rendite erwirtschaftet werden als die zu bezahlenden Hypothekarzinsen (positiver Leverage). Zudem sind Hypothekarzinsen steuerlich absetzbar