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Viac Academy

2024: Säule 3a Maximalbetrag unverändert


Schöpfe deinen Steuervorteil aus! Deine Einzahlungen in das Säule 3a Vorsorgekonto kannst du von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. So sparst du Steuern und sorgst gleichzeitig für das Alter vor.

Der Maximalbeitrag bleibt im 2024 unverändert. Es gilt weiterhin folgendes Maximum für Säule 3a Einzahlungen:

Mit einem Pensionskassenanschluss: CHF 7’056.-

Ohne Pensionskasse (max. 20% des Nettoerwerbseinkommens): CHF 35’280.-

Wie wird der Maximalbetrag berechnet?

Die Maximalbeiträge für die Säule 3a leiten sich direkt vom BVG Maximum ab. Gemäss BVV 3 gilt nämlich, dass 8% des BVG Maximums in die Säule 3a eingezahlt werden darf mit Pensionskassenanschluss. Ohne Pensionskassenanschluss sind es maximal 40%.

Die Beiträge für die Säule 3a ändern alle paar Jahre:

  • Grundsätzlich überprüft der Bundesrat alle zwei Jahre, ob die Renten angepasst werden müssen.
  • Davon betroffen ist auch die maximale AHV-Rente, welche bei CHF 29’400 pro Jahr liegt.
  • Das Dreifache davon (CHF 88’200) entspricht dem BVG Maximum.

Die Renten werden in der Regel alle zwei Jahre vom Bundesrat neu festgelegt, können aber auch über mehrere Jahre gleichbleiben wie z.B. 2015 bis 2018. Nachfolgend eine Übersicht der Beträge in den vergangenen Jahren:

 

Jahr Mit Pensionskasse Ohne Pensionskasse
2024 CHF 7’056 CHF 35’280
2023 CHF 7’056 CHF 35’280
2022 CHF 6’883 CHF 34’416
2021 CHF 6’883 CHF 34’416
2020 CHF 6’826 CHF 34’128
2019 CHF 6’826 CHF 34’128
2018 CHF 6’768 CHF 33’840
2017 CHF 6’768 CHF 33’840
2016 CHF 6’768 CHF 33’840
2015 CHF 6’768 CHF 33’840
2014 CHF 6’739 CHF 33’696
2013 CHF 6’739 CHF 33’696
2012 CHF 6’682 CHF 33’408
2011 CHF 6’682 CHF 33’408
2010 CHF 6’566 CHF 32’832

 

Deine Steuervorteile in der Säule 3a:

  • 3a-Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar – es darf nicht mehr als der Maximalbetrag eingezahlt werden
  • 3a-Vorsorgegelder sind während der gesamten Spardauer befreit von der Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer
  • 3a-Bezüge werden zu einem reduzierten Steuersatz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert
  • 3a-Vermögen kann zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden