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Viac Academy

Selektionsprozess nachhaltige Anlagestrategien


Der Selektionsprozess ist je nach Fondsanbieter unterschiedlich umgesetzt. Bei VIAC setzen wir nachhaltige Bausteine der Credit Suisse, UBS, iShares sowie Swisscanto (ZKB) ein. Im folgenden Artikel wird der Selektionsprozess bei einer Umsetzung mit den mehrheitlich eingesetzten CS-Indexbausteinen beschrieben. Die Swisscanto Fonds – welche ebenfalls bei den Basisstrategien zum Einsatz kommen – verwenden ein eigenes Nachhaltigkeitsrating der ZKB, der Ansatz ist aber grundsätzlich vergleichbar.

Beim Fondsanbieter CS unterscheidet sich der Ansatz zudem zwischen ausländischen und Schweizer Aktien.

Aktien Ausland – MSCI ESG Leaders Index

MSCI ESG Leaders Indizes sind streubesitzbereinigte, nach Marktkapitalisierung gewichtete Indizes. Sie bilden die Wertentwicklung von Unternehmen ab, die im Branchenvergleich ein gutes Rating in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG für Environment, Social und Governance) aufweisen.

Die Indexkonstruktion ist wie folgt definiert:

1. Auswahluniversum

Das Auswahluniversum wird durch Bestandteile des jeweiligen MSCI Basisindex definiert (für den MSCI USA ESG Leaders Index sind dies also sämtliche Unternehmen des MSCI USA Index usw.).

2. ESG Rating

Sämtliche Unternehmen werden nach den ESG Kriterien analysiert und bewertet. Das daraus entstehende ESG-Rating reicht von CCC bis AAA. Um in den MSCI ESG Leaders Index aufgenommen werden zu können, müssen Unternehmen mindestens ein ESG Rating von BB erreichen.

3. Kontroversen

MSCI ESG Leaders Indizes berücksichtigen auch das MSCI ESG Controversies Score. Dieses definiert, ob ein Unternehmen Gegenstand von Kontroversen (bspw. Menschenrechtsverletzung oder das Verursachen schwerer Umweltschäden) war oder ist. Unternehmen müssen ein Score von drei oder höher (bei einer zehnstufigen Skala) aufweisen, um in den Index aufgenommen werden zu können.

4. Ausschlusskriterien

Bei jedem Unternehmen wird gemessen, ob eine signifikante Beteiligung an kontroversen Aktivitäten vorhanden ist. Unterliegen die Geschäftstätigkeiten vordefinierten Rahmenbedingungen, wird das entsprechende Unternehmen ausgeschlossen. Folgende Kriterien kommen zur Anwendung:

Umstrittene Waffen

  • Alle Unternehmen mit Verbindungen zu umstrittenen Waffen (Streumunition, Landminen, Waffen mit abgereichertem Uran, biologische/chemische Waffen, Blendlaser, nicht detektierbare Splitter und Brandwaffen).

Nuklearwaffen

  • Alle Unternehmen, die Atomsprengköpfe und/oder ganze Atomraketen herstellen.
  • Alle Unternehmen, die Komponenten herstellen, die für die ausschließliche Verwendung in Nuklearwaffen entwickelt oder die ausschliesslich für die Verwendung in Kernwaffen (Sprengköpfe und Raketen) entwickelt oder erheblich verändert wurden.
  • Alle Unternehmen, die Trägerplattformen herstellen oder montieren, die die für den ausschliesslichen Einsatz von Kernwaffen entwickelt oder wesentlich verändert wurden.
  • Alle Unternehmen, die Hilfsdienste im Zusammenhang mit Kernwaffen anbieten.
  • Alle Unternehmen, die Komponenten herstellen, die nicht für die ausschliessliche Verwendung in Kernwaffen (Sprengköpfe und Raketen) entwickelt oder nicht wesentlich verändert wurden, aber in Kernwaffen verwendet werden können.
  • Alle Unternehmen, die Trägerplattformen herstellen oder montieren, die nicht für den ausschliesslichen Einsatz von Kernwaffen entwickelt oder nicht wesentlich geändert wurden, aber die Fähigkeit haben, Kernwaffen zu liefern.
  • Alle Unternehmen, die Komponenten für nuklear-exklusive Trägersysteme herstellen.

Zivile Feuerwaffen

  • Alle Unternehmen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Feuerwaffen und Kleinwaffenmunition für den zivilen Markt erzielen. Nicht dazu gehören Unternehmen, die das Militär, die Regierung und die Strafverfolgungsbehörden beliefern.
  • Alle Unternehmen, die 15% oder mehr der Gesamteinnahmen mit der Herstellung und Vertrieb (Groß- oder Einzelhandel) von Feuerwaffen oder Kleinwaffenmunition für den zivilen Gebrauch erzielen.

Tabakwaren

  • Alle Unternehmen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakerzeugnissen erzielen.
  • Alle Unternehmen, die 15% oder mehr der Gesamteinnahmen aus der Produktion, Vertrieb, Einzelhandel, Lieferung und Lizenzierung von Tabakerzeugnissen erzielen.

Alkohol

  • Alle Unternehmen, die 10% oder mehr ihres Umsatzes mit der Herstellung von alkoholbezogenen Produkten erzielen.

Konventionelle Waffen

  • Alle Unternehmen, die 10% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von konventionellen Waffen und Komponenten erzielen.

Glücksspiel

  • Alle Unternehmen, die 10% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Besitz oder dem Betrieb von mit Glücksspielen verbundenen Geschäftsaktivitäten erzielen.

Kernenergie

  • Alle Unternehmen, deren Gesamteinnahmen zu 10% oder mehr aus dem Bereich der Kernkraft stammen.

Gewinnung fossiler Brennstoffe

  • Alle Unternehmen, die 5% oder mehr der Gesamteinnahmen (entweder gemeldet oder geschätzt) aus dem Steinkohlebergbau (Kraftwerkskohle einschließlich Braunkohle, bituminöse Kohle, Anthrazitkohle und Kesselkohle) und unkonventionellem Öl- und Gasförderung (Ölsand, Ölschiefer, Schiefergas, Schieferöl, Kohleflözgas und Kohleflözmethan) erzielen.

Thermische Kohlekraft

  • Alle Unternehmen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes (entweder gemeldet oder geschätzt) aus der thermischen Kohleverstromung erzielen.

5. Best-in-Class

Der Best-in-Class Ansatz führt schliesslich dazu, dass in jedem Sektor zuerst jene Unternehmen mit dem besten ESG-Rating berücksichtigt und in den Index aufgenommen werden. Dies geschieht, bis 50% der Marktkapitalisierung des jeweiligen Sektors erreicht werden. Dadurch erreicht der ESG Leaders Index auf Ebene der einzelnen Kriterien wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ein besseres Durchschnittrating gegenüber seinem Basisindex. Dies trifft analog auch auf das finale ESG Rating des nachhaltigen Index zu: so hat bspw. der MSCI World ex CH ESG Leaders Index ein ESG Rating von AA, während der Basisindex auf ein Rating von A kommt.

Aktien Schweiz – SPI ESG

Der Schweizer Aktienteil folgt dem von der SIX lancierten Swiss Performance Index ESG. Die Titelselektion basiert hier auf dem 12-stufigen ESG Impact Rating von Inrate, wobei die Skala von D- bis A+ reicht. Der SPI ESG schliesst Firmen mit einem ESG Impact Rating tiefer C+ aus. Weiter werden Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 5% ihres Umsatzes in einem kritischen Sektor erwirtschaften (u.a. Alkohol, Verteidigung, Glücksspiel, Gentechnologie, Kernenergie, Kohle, Ölsand und Tabak). Ebenfalls nicht investiert wird in Unternehmen, die vom Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) zum Ausschluss empfohlen werden.

Emissionsintensität und Stimmrechtsausübung

Durch den auf Nachhaltigkeitskriterien basierenden Konstruktionsansatz wird zudem auch die Emissionsintensität in Tonnen CO2-Äquivalent gegenüber dem Basisindex deutlich reduziert. Der Fondsanbieter führt darüber hinaus als Aktionär einen aktiven und dauerhaften Dialog mit den Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen. Zudem werden auch die Stimmrechte unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien wahrgenommen.

PS: Übrigens haben bei uns alle gewählten Strategien bereits einen nachhaltigen Impact. Dies, da wir zum einen auf den sinnlosen Papierversand von Millionen von Seiten verzichten und zum anderen für jeden VIAC Kunden einen Baum pflanzen lassen. Dies sind bereits über 80‘000 Bäume, mit denen wir helfen, den Klimawandel zu verlangsamen und einen echten Impact erzielen: Tag für Tag.