Skip to content

Die AHV ist eine obligatorische Versicherung, die der Sicherung der Existenz im Alter und der Hinterbliebenen dient. Seit ihrer Gründung im Jahr 1948 wurde die Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) mehrfach überarbeitet. Sie bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Die AHV finanziert sich durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat. Die Beiträge werden aus den Lohnabzügen der Arbeitnehmer, Beiträgen der Arbeitgeber sowie aus der Mehrwertsteuer finanziert. Jeder, der in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist obligatorisch versichert.