Skip to content

Die Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Pensionskasse in der Schweiz, die im Auftrag des Bundes als Sicherheitsnetz der 2. Säule fungiert. Wenn Arbeitgeber sich nicht freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, werden sie automatisch der Auffangeinrichtung zugeordnet. Die Auffangeinrichtung nimmt jeden Arbeitgeber und jede Einzelperson auf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies, um sicherzustellen, dass alle ausreichend versichert sind. Selbstständige können sich freiwillig der Auffangeinrichtung anschliessen. Zudem können sich auch Arbeitnehmer freiwillig der Auffangeinrichtung unterstellen, wenn sie für mehrere Arbeitgeber tätig sind und ihr Gesamteinkommen von allen Arbeitgebern zusammen die Eintrittsschwelle von CHF 22’050 übersteigt (Stand 2023). Zudem können Versicherte und die Arbeitgeber das Freizügigkeitsguthaben bei einem Austritt aus der Pensionskasse an die Auffangeinrichtung überweisen.