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Erwerbsunfähigkeit tritt auf, wenn eine versicherte Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechen ihren Beruf oder eine zumutbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Eine Tätigkeit gilt als zumutbar, wenn sie den Kenntnissen, Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht. Der Grad der Erwerbsunfähigkeit wird durch die Invalidenversicherung (IV) bestimmt.