Freizügigkeitsgesetz (FZG)
Das Freizügigkeitsgesetz wurde am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt, um die Ansprüche der Versicherten im Falle der Freizügigkeit zu regeln (beispielsweise bei einem Wechsel des Arbeitgebers).
Das Freizügigkeitsgesetz wurde am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt, um die Ansprüche der Versicherten im Falle der Freizügigkeit zu regeln (beispielsweise bei einem Wechsel des Arbeitgebers).