Frühpensionierung
Aktuell erreichen Frauen in der Schweiz das Rentenalter mit 64 Jahren, Männer mit 65 Jahren. Mit der Umsetzung der AHV-Reform wird das Rentenalter für Frauen an das Rentenalter für Männer angeglichen. Für Frauen mit Jahrgängen 1961 bis 1963 gelten ab dem Jahr 2025 Übergangsfristen (Bsp.: Eine Frau mit Jahrgang 1961 erreicht im Alter von 64 Jahren und 3 Monaten das Rentenalter; eine Frau mit Jahrgang 1962 im Alter von 64 Jahren und 6 Monaten). Geht eine Person vor Erreichung des Rentenalters in Rente, spricht man von einer Frühpensionierung. Diese erweist sich oft teurer als gedacht, denn es sind z.T. beachtliche Kürzungen bei den Leistungen aus der beruflichen Vorsorge und der AHV zu erwarten. Zudem müssen Einkommenslücken bis zum Rentenalter gedeckt werden, was eine sorgfältige Planung erfordert.