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Die berufliche Vorsorge (2. Säule) hat das Ziel, den Versicherten zusammen mit der 1. Säule (AHV/IV) ein Renteneinkommen von ca. 60 Prozent des letzten Lohnes zu ermöglichen. Jeder Arbeitgeber muss entweder eine eigene Pensionskasse haben oder sich einer bestehenden Pensionskasse, Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung anschliessen. Arbeitnehmer ab 18 Jahren sind obligatorisch gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ab dem 25. Lebensjahr beginnt zudem die Ansparung der Altersrente, sofern das jährliche Mindesteinkommen 22’050 Franken (Eintrittsschwelle stand 2023) übersteigt.