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Retrozessionen oder Kick-backs sind Rückvergütungen, Provisionen, Rabatte, Kommissionen oder andere geldwerte oder nicht-geldwerte Leistungen, die eine Bank, ein Finanzberater oder ein Finanzintermediär von einem Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung von Kundenaufträgen erhält. Laut Entscheid des Bundesgerichts gehören solche Leistungen grundsätzlich dem Kunden, es sei denn, der Kunde hat schriftlich und in Kenntnis auf die Weitergabe an ihn verzichtet.