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Der Umwandlungssatz einer Pensionskasse ist der Prozentsatz, der zur Berechnung der jährlichen Altersrente auf Basis des vorhandenen Altersguthabens verwendet wird. Der Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium wird vom Bundesrat – unter anderem anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung sowie dem technischen Zinssatz (Renditeerwartungen für das Pensionskassenkapital) – festgelegt. Das Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz ergibt die jährliche Altersrente. Sinkende Umwandlungssätze führen zu niedrigeren Renten. Jede Pensionskasse kann den Umwandlungssatz für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens individuell festlegen.