Grundsätzlich nein. Nur im Falle eines vorzeitigen Bezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung fällt eine Gebühr von CHF 300 an, sofern die Finanzierung nicht über die WIR Bank erfolgt.
Grundsätzlich nein. Nur im Falle eines vorzeitigen Bezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung fällt eine Gebühr von CHF 300 an, sofern die Finanzierung nicht über die WIR Bank erfolgt.