Nein. Die Barvermögen sämtlicher Freizügigkeitsstiftungen werden im Konkursfall der Depotbank privilegiert behandelt. Die Privilegierung bedeutet, dass die Gelder der 2. Konkursklasse zuzurechnen sind. Dein Geld, welches nicht in Wertschriften investiert ist, wird bei der WIR Bank geführt, einem rein schweizerischen und genossenschaftlich organisierten Institut. Mit dem Konkursprivileg wird das Barvermögen bis 100’000 CHF pro Vorsorgenehmer im Falle einer Insolvenz der kontoführenden Bank bevorzugt behandelt. Privilegierte Gelder landen in der Konkursklasse 2, zudem muss die Depotbank im Umfang von 125% ihrer privilegierten Einlagen inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten (in der Regel Hypotheken). Die Wertschriften werden bei der Credit Suisse oder der ZKB geführt. Wertschriften gelten als Sondervermögen, sind im Falle einer Insolvenz der Depotbank geschützt und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank. Mehr Infos dazu unter: Esisuisse