Dein Freizügigkeitskonto kannst du aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beziehen. Die wichtigsten Gründe für den Bezug sind:

  • Erreichen des AHV-Rentenalters (5 Jahre vorher möglich)
  • Wohneigentumsförderung
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Verlassen der Schweiz (Einschränkungen bei EU/EFTA Staaten)
  • Invalidität oder Ableben
  • Geringfügigkeit (Freizügigkeitsguthaben kleiner als aktueller Jahresbeitrag BVG)

Sobald du in eine Vorsorgeeinrichtung aufgenommen wirst (Bsp. Wiederaufnahme Arbeitstätigkeit), bist du verpflichtet, das gesamte vorhandene Vorsorgekapital an die neue Vorsorgeeinrichtung zu überweisen. Zudem ist ein Transfer an eine andere Freizügigkeitsstiftung jederzeit möglich.