Dein Vorsorgeguthaben kannst du aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beziehen. Die wichtigsten Gründe für den Bezug sind:
- Erreichen des AHV-Alters (5 Jahre vorher möglich)
- Wohneigentumsförderung
- Einkauf in die Pensionskasse
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Verlassen der Schweiz
- Invalidität sowie Ableben
Ein Transfer an eine andere Vorsorgeeinrichtung ist jederzeit möglich.