Dein Vorsorgeguthaben kannst du aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beziehen. Die wichtigsten Gründe für den Bezug sind:

  • Erreichen des AHV-Alters (5 Jahre vorher möglich)
  • Wohneigentumsförderung
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Verlassen der Schweiz
  • Invalidität sowie Ableben

Ein Transfer an eine andere Vorsorgeeinrichtung ist jederzeit möglich.