Nein, freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto sind nicht zulässig. Auf das Freizügigkeitskonto kannst du nur bereits gebundene Gelder der 2. Säule übertragen lassen – welche von einer Pensionskasse, einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice stammen.