Nein, bei VIAC kann lediglich eine Freizügigkeitsbeziehung geführt werden. Es ist nicht erlaubt, bei der gleichen Freizügigkeitseinrichtung zwei Konten zu führen. Wenn du dein Vermögen auf die VIAC Freizügigkeitsbeziehung transferierst, wird das Geld in die Segmente „Obligatorium“ und „Überobligatorium“ unterteilt. Pro Segment kann die Strategie separat definiert werden.
Beim Austritt aus der Pensionskasse kann oftmals das Freizügigkeitsvermögen auf mehrere Freizügigkeitsstiftungen verteilt werden, eine nachträgliche Aufsplittung ist gesetzlich nicht erlaubt. Du kannst die Freizügigkeitsstiftung jederzeit wechseln, dann wird das gesamte Kapital der Beziehung an die neue Freizügigkeitsstiftung überwiesen.