Nein. Jedes VIAC Portfolio gilt als eigenständige 3a Beziehung. Da in der Säule 3a sogenanntes Splitting (Teilbezüge / Teilüberträge) gesetzlich nicht erlaubt ist, können innerhalb der VIAC Portfolios keine Vermögenswerte übertragen werden.Ausnahmen sind der Vorbezug zur Wohneigentumsförderung oder ein Teilübertrag bei Scheidung.