Ein Vorbezug ist unter anderem beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, bei Investitionen, welche dem Wohnungszweck dienen, oder bei der Rückzahlung der Hypothek des selbstbewohnten Wohneigentums möglich. Wer sich selbstständig macht oder aus der Schweiz auswandert, kann die Gelder ebenfalls beziehen. Unter gewissen Bedingungen kann auch eine Invalidität dazu berechtigen die Freizügigkeit früher zu beziehen.