Um deine Immobilie mit einer VIAC Hypothek finanzieren zu können, musst du mindestens 20% des immobilienwertes an Eigenmitteln einbringen. Diese 20% müssen nicht zwingend aus liquiden Mitteln zusammengesetzt werden. Du kannst auch deine Vorsorgevermögenswerte dafür verwenden.
Gemäss den geltenden Mindestanforderungen von SwissBanking ist bei selbstgenutztem Wohneigentum ein Mindestanteil an Eigenmitteln von 10% notwendig, welcher nicht aus der 2. Säule (Vorbezug und Verpfändung) stammt. Das heisst, du kannst dein VIAC 3a Konto für diese 10% als Sicherheit nutzen und es verpfänden.
Das restliche Mindesteigenkapital kannst du durch eine Verpfändung deines VIAC Freizügigkeitskontos als weitere Sicherheit einbringen. Du verwendest also dein VIAC 3a und FZ Konto als Sicherheit, um deine Immobilie zu 100% finanzieren zu lassen.
Zu beachten bei einer Verpfändung: Kommt es bis zum Zeitpunkt der Kreditaussetzung bei den Zusatzsicherheiten (z.B. infolge starken Kursschwankungen bei den Wertschriften) zu einer Unterdeckung, muss ein entsprechender Nachschuss von Eigenmitteln erfolgen.
Ein Beispiel:
Immobilienwert (100%): | CHF 1’000’000.- |
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Minimal notwendiges Eigenkapital (20%): Verpfändung VIAC 3a Konto (10%): Verpfändung VIAC FZ Konto (10%): | CHF 200’000.- CHF 100’000.- CHF 100’000.- |
Hypothek (100%): | CHF 1’000’000.- |