Die VIAC Verwaltungsgebühr beträgt 0.52% pro Jahr (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) auf dem investierten Vorsorgevermögen (Ausnahme: Bei der Strategie „Konto Plus“ fällt auf dem investierten Anteil von 5% keine Verwaltungsgebühr an). Auf dem Cashteil wird keine Verwaltungsgebühr berechnet. Mit der Verwaltungsgebühr sind die Kosten für den Handel von Wertpapieren sowie die Entgelte der Depotbank für die Konto- und Depotführung gedeckt. Diese Gebühr beinhaltet zudem alle Gebühren für die Stiftungsadministration, die Bereitstellung der Technologie sowie den Support. Wo immer möglich beinhaltet die Gebühr auch bereits die Produktkosten (TER) – dies ist bei vielen Credit Suisse und Swisscanto Indexfonds der Fall. Es gibt keine Transaktionskosten, Retrozessionen oder andere Provisionen.