Die VIAC Verwaltungsgebühr beträgt 0.52% pro Jahr (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) auf das investierte Vorsorgevermögen. Auf dem Cashteil wird keine Verwaltungsgebühr berechnet. Mit der Verwaltungsgebühr sind die Kosten für den Handel von Wertpapieren sowie die Entgelte der Depotbank für die Konto- und Depotführung gedeckt. Diese Gebühr beinhaltet zudem alle Gebühren für die Stiftungsadministration, die Bereitstellung der Technologie sowie den Support. Es gibt keine Transaktionskosten, Retrozessionen oder andere Provisionen.