Gelder der beruflichen obligatorischen Vorsorge, somit auch das Freizügigkeitskonto, werden bei einer Scheidung hälftig aufgeteilt. Dies betrifft aber nur jenen Teil, welcher während der Dauer der Ehe angespart wurde.
Gelder der beruflichen obligatorischen Vorsorge, somit auch das Freizügigkeitskonto, werden bei einer Scheidung hälftig aufgeteilt. Dies betrifft aber nur jenen Teil, welcher während der Dauer der Ehe angespart wurde.