Dein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto geht im Todesfall an folgende Personen über – in der genannten Reihenfolge:
- Ehepartner/In oder eingetragener Partner/In. Minderjährige Kinder oder Kinder unter 25, sofern sie noch in Ausbildung sind
- Personen, welche dich finanziell erheblich unterstützt haben (Unterhalt). Person, mit welcher du in den letzten 5 Jahren vor dem Todesfall zusammen gelebt hast (Lebensgemeinschaft). Person, mit der du mindestens ein Kind hast und diese für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist
- Übrige Kinder, deine Eltern sowie Geschwister
- Weitere Erbberechtigte gemäss Schweizer Erbrecht und Testament