Dein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto geht im Todesfall an folgende Personen über – in der genannten Reihenfolge:

  1. Ehepartner/In oder eingetragener Partner/In. Minderjährige Kinder oder Kinder unter 25, sofern sie noch in Ausbildung sind
  2. Personen, welche dich finanziell erheblich unterstützt haben (Unterhalt). Person, mit welcher du in den letzten 5 Jahren vor dem Todesfall zusammen gelebt hast (Lebensgemeinschaft). Person, mit der du mindestens ein Kind hast und diese für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist
  3. Übrige Kinder, deine Eltern sowie Geschwister
  4. Weitere Erbberechtigte gemäss Schweizer Erbrecht und Testament