Güterstände regeln die Zuteilung von Gütern zwischen Eheleuten während der Ehe aber auch wie die Güter im Falle einer Scheidung oder Tod verteilt werden.
In der Schweiz kennen wir drei Güterstände:
- Errungenschaftsbeteiligung:
Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gilt die Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) - Eheleute bleiben Eigentümer des Eigengutes. Zum Eigengut gehören Güter, die man bereits vor der Ehe besessen hat und die man während der Ehe geschenkt oder geerbt hat
- Die Errungenschaften werden unabhängig voneinander verwaltet. Als Errungenschaft zählen z.B. Gehalt und Zinsen
- Bei einer Trennung, im Todesfall oder bei einer Änderung des Güterstandes werden die Errungenschaften zusammengeführt und hälftig aufgeteilt
- Gütergemeinschaft:
- Möchten die Eheleute die Vermögen zusammenlegen, benötigt es einen Ehevertrag. Dieser muss je nach Wohnkanton beglaubigt werden
- Im Falle einer Trennung werden die Güter je zur Hälfte aufgeteilt
- Gütertrennung:
- Möchten die Eheleute die Vermögen getrennt behalten, benötigt es einen Ehevertrag. Dieser muss je nach Wohnkanton beglaubigt werden
- Im Falle einer Trennung oder Tod gibt es nichts zu verteilen, da nichts zusammengelegt wurde