Du darfst grundsätzlich bis zum Erreichen des AHV-Alters einzahlen. Aktuell ist dies bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 64 Jahre. Wer nach Erreichen des AHV-Alters weiterarbeitet, darf solange einzahlen, bis die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird – jedoch nicht länger als bis 5 Jahre nach Erreichen des normalen AHV-Alters.