Mit der Benutzung der VIAC App gehst du eine Vertragsbeziehung mit der Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank ein. Hinter der VIAC AG stehen die 3 Initianten der VIAC Vorsorgelösung, welche das Angebot gemeinsam mit der WIR Bank entwickelt haben. Diese Gesellschaft hat für dich als Kunde keine Relevanz, denn der Betrieb der gesamten Lösung wird durch die WIR Bank sichergestellt.
FZ Kundenbeziehung eröffnen
Bin ich gleichzeitig Kunde bei der WIR Bank?
Nein. Mit der Benutzung der VIAC App gehst du lediglich eine Vertragsbeziehung mit der Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank ein.
Gehe ich mit der Unterzeichnung der Vorsorgevereinbarung eine Verpflichtung ein?
Nein. Du hast auch nach dem Abschluss des Eröffnungsprozesses jederzeit die Freiheit selber zu entscheiden, ob du Freizügigkeitsvermögen zu VIAC transferieren möchtest oder nicht. Du wirst in unserem System erst als Kunde aktiviert, wenn der erste Geldeingang auf deinem VIAC Freizügigkeitskonto verbucht ist. Die VIAC Verwaltungsgebühr wird nur auf dem investierten Kapital erhoben. Daher zahlst du keine Gebühren, solange dein Geld nicht investiert ist und nur auf dem verzinsten VIAC Freizügigkeitskonto liegt.
Warum muss ich eine ID oder einen Pass hochladen?
Anhand dieser Daten überprüfen wir deine Angaben. Bei der ID musst du lediglich die Vorderseite hochladen.
Gibt es eine Mindestlaufzeit für meine Freizügigkeit bei VIAC?
Nein. Du kannst jederzeit deine Freizügigkeit bei VIAC saldieren. Dabei werden zum nächstmöglichen wöchentlichen Trading Day am folgenden Dienstag sämtliche Wertschriften verkauft. Nach der Kündigungsfrist von 31 Tagen kannst du dein Freizügigkeitsvermögen an eine andere Freizügigkeitsstiftung oder neue Pensionskasse transferieren. Dies ist bei VIAC kostenlos.
Wer kann bei VIAC alles eine Beziehung eröffnen?
Grundsätzlich kann jede Person über 18 eine Beziehung bei VIAC eröffnen. Natürlich muss Freizügigkeitsvermögen vorhanden sein, welches auf die VIAC Freizügigkeitsbeziehung transferiert werden kann. Laufende Einzahlungen auf das Freizügigkeitskonto dürfen von dir nicht gemacht werden.
Gibt es eine Mindestanlagesumme?
Nein. Du kannst bereits ab 1 CHF dein Geld mit unserem Angebot investieren oder auf das verzinste Freizügigkeitskonto legen. Laufende Einzahlungen sind jedoch nicht möglich - es kann nur bestehendes Pensionskassen- oder Freizügigkeitsvermögen transferiert werden.
Kann ich mehrere VIAC Freizügigkeitskonten eröffnen?
Nein, bei VIAC kann lediglich eine Freizügigkeitsbeziehung geführt werden. Es ist nicht erlaubt, bei der gleichen Freizügigkeitseinrichtung zwei Konten zu führen. Wenn du dein Vermögen auf die VIAC Freizügigkeitsbeziehung transferierst, wird das Geld in die Segmente „Obligatorium“ und „Überobligatorium“ unterteilt. Pro Segment kann die Strategie separat definiert werden.
Beim Austritt aus der Pensionskasse kann oftmals das Freizügigkeitsvermögen auf mehrere Freizügigkeitsstiftungen verteilt werden, eine nachträgliche Aufsplittung ist gesetzlich nicht erlaubt. Du kannst die Freizügigkeitsstiftung jederzeit wechseln, dann wird das gesamte Kapital der Beziehung an die neue Freizügigkeitsstiftung überwiesen.
Wie eröffne ich ein Freizügigkeitskonto bei VIAC?
Ganz einfach: Auf www.viac.ch den Eröffnungsprozess mit „Jetzt registrieren“ starten und anschliessend im Onboarding das Produkt „Freizügigkeit“ wählen, deine ID / deinen Pass bereithalten und in weniger als zehn Minuten das Freizügigkeitskonto 100% digital eröffnen.