Nein. Für uns war es stets ein zentrales Anliegen maximale Sicherheit für die Vorsorgegelder zu ermöglichen. So besteht zwischen der VIAC App und der WIR Bank respektive der Credit Suisse sowie ZKB keine Verbindung. Es ist somit ausgeschlossen, dass über die App auf die Vermögenswerte der Freizügigkeitsstiftung zugegriffen wird. Unsere Lösung ist so im Prinzip sicherer als jedes e-Banking.
FZ Sicherheit und Datenschutz
Wo liegt mein Geld?
Dein Geld liegt bei der Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank. Der Cashteil liegt auf dem verzinsten Sammelkonto der Freizügigkeitsstiftung. Für die Wertschriften innerhalb der Freizügigkeitsstiftung fungieren die Credit Suisse oder ZKB als Depotbanken. Dein Geld wird somit sicher in der Schweiz verwahrt. Übrigens geniesst der Cashanteil deines Vorsorgevermögens ein Konkursprivileg (max. 100’000 CHF pro Vorsorgenehmer) im Falle eines Konkurses der Bank. Privilegierte Gelder landen in der Konkursklasse 2, zudem muss die Depotbank im Umfang von 125% ihrer privilegierten Einlagen inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten (in der Regel Hypotheken). Mehr Infos dazu unter: www.esisuisse.ch/de/faq
Wie sicher sind meine persönlichen Daten?
Die VIAC-App läuft in der gleichen Hochsicherheitszone wie das e-Banking von diversen Schweizer Banken. Weiter werden deine Daten nur in der Schweiz gespeichert und zwar an zwei geographisch unterschiedlichen Standorten für maximale Datensicherheit.
Wie sicher ist mein Login in die App?
Die VIAC-App läuft in der gleichen Hochsicherheitszone wie das e-Banking von diversen Schweizer Banken. Der Zugang zur VIAC-App ist mit deinem persönlichen Passwort geschützt. Bereits im Registrationsprozess unterstützen wir dich bei der Erstellung eines sicheren Passworts. Sobald du wesentliche Änderungen vornehmen willst, senden wir dir für maximale Sicherheit zusätzlich per SMS einen Code, den du zur Bestätigung eingeben musst.
Gibt es einen Einlegerschutz auf dem Freizügigkeitsvermögen bei VIAC?
Nein. Die Barvermögen sämtlicher Freizügigkeitsstiftungen werden im Konkursfall der Depotbank privilegiert behandelt. Die Privilegierung bedeutet, dass die Gelder der 2. Konkursklasse zuzurechnen sind. Dein Geld, welches nicht in Wertschriften investiert ist, wird bei der WIR Bank geführt, einem rein schweizerischen und genossenschaftlich organisierten Institut. Mit dem Konkursprivileg wird das Barvermögen bis 100’000 CHF pro Vorsorgenehmer im Falle einer Insolvenz der kontoführenden Bank bevorzugt behandelt. Privilegierte Gelder landen in der Konkursklasse 2, zudem muss die Depotbank im Umfang von 125% ihrer privilegierten Einlagen inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten (in der Regel Hypotheken). Die Wertschriften werden bei der Credit Suisse oder der ZKB geführt. Wertschriften gelten als Sondervermögen, sind im Falle einer Insolvenz der Depotbank geschützt und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank. Mehr Infos dazu unter: Esisuisse
Wie sicher ist mein Geld? Was passiert bei einer Insolvenz der WIR Bank?
So sicher wie bei jeder anderen Bank bzw. Vorsorgestiftung. Du zahlst jeden Franken direkt in die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank ein. Die Freizügigkeitsstiftung ist unabhängig und verantwortlich für die bedürfnisgerechte und sichere Verwaltung der Vorsorgevermögen ihrer Vorsorgenehmer. Sie ist seit 19.02.2003 erfolgreich am Schweizer Markt unterwegs und Ihr wurden bereits mehr als 750 Millionen CHF an Kundenvermögen anvertraut.
Wenn die WIR Bank in finanzielle Schieflage geraten sollte, ist es Aufgabe der Freizügigkeitsstiftung die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um das Vorsorgevermögen ihrer Vorsorgenehmer zu schützen (dies kann bspw. einen Wechsel der Depotbank zur Folge haben). Mit dem Konkursprivileg wird dein Kontovermögen bis 100’000 CHF (gilt pro Vorsorgenehmer) im Falle einer Insolvenz der kontoführenden Bank bevorzugt behandelt. Privilegierte Gelder landen in der Konkursklasse 2, zudem muss die Depotbank im Umfang von 125% ihrer privilegierten Einlagen inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten (in der Regel Hypotheken). Die Wertschriften werden bei der Credit Suisse oder ZKB geführt. Wertschriften (also auch unsere Indexfonds) gelten als Sondervermögen und fallen im Falle einer Insolvenz der Depotbank nicht in die Konkursmasse. Mehr Infos dazu unter: Esisuisse