Nein. Eine Einzahlung ist nur in CHF möglich. Unser System hat nichts mit der Komplementärwährung WIR zu tun. Auch die Auszahlung erfolgt immer in CHF.
FZ Transfer
Fallen Gebühren für Ein- oder Auszahlungen an?
Nein. Ein- und Auszahlungen sind unsererseits gebührenlos.
Darf ich mehrere VIAC Freizügigkeitsbeziehungen eröffnen?
Nein. Bei VIAC kann lediglich eine Freizügigkeitsbeziehung geführt werden. Es ist nicht erlaubt, bei der gleichen Freizügigkeitseinrichtung zwei Konten zu führen.
Kann ich mein Geld auch wieder abziehen?
Ja, dein Geld kannst du jederzeit an eine andere Freizügigkeitsstiftung unter Einhaltung der Kündigungsfrist überweisen. Ein Übertrag ins Privatvermögen zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs ist bis 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters nicht möglich. Das Gesetz sieht aber gewisse Ausnahmen vor, in denen das Geld bereits früher bezogen werden kann. Ein Vorbezug ist unter anderem beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, bei wertvermehrenden Investitionen oder bei der Rückzahlung der Hypothek des selbstbewohnten Wohneigentums möglich. Wer sich selbstständig macht oder aus der Schweiz auswandert (abhängig vom zukünftigen Domizil), kann die Gelder ebenfalls beziehen. Unter gewissen Bedingungen kann auch eine Invalidität dazu berechtigen die Freizügigkeitsgelder frühzeitig zu beziehen.
Wann wird mein übertragenes Freizügigkeitsgeld investiert?
Wenn dein Freizügigkeitsgeld von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung (Freizügigkeitsstiftung oder Pensionskasse) übertragen wird, sendet diese Vorsorgeeinrichtung uns eine Austrittsabrechnung zu, auf welcher die Zuteilung des Obligatorischen/Überobligatorischen Vermögens ersichtlich ist. Beim Geldeingang wird dein Freizügigkeitsvermögen auf deinem persönlichen Durchlaufskonto parkiert und verzinst. Sobald wir anhand der Austrittsabrechnung die Zuteilung vornehmen können, wird das Durchlaufskonto saldiert und dein Freizügigkeitsvermögen den Segmenten „Obligatorium“ und „Überobligatorium“ zugewiesen. Erst nach erfolgter Zuteilung wird mit dem nächsten wöchentlichen Rebalancing dein Freizügigkeitsvermögen in die gewählten Strategien (pro Segment kann eine separate Strategie definiert werden) investiert. Das Rebalancing findet wöchentlich jeweils am Dienstag statt.
Darf ich von meinem Privatvermögen Geld auf mein VIAC Freizügigkeitskonto einzahlen?
Nein. Es darf nur bestehendes Freizügigkeitsvermögen oder Vermögen aus der Pensionskasse (2. Säule) übertragen werden.
Wie kann ich mein Pensionskassenguthaben zur VIAC überweisen?
Nachdem du den Eröffnungsprozess abgeschlossen hast, gelangst du in dein persönliches VIAC Cockpit. Dort klickst du links auf das Navigationselement „Transfer“ und kannst dir deinen vorgefertigten Übertragungsauftrag generieren. Du brauchst diesen Auftrag nur noch auszudrucken, mit der Vorsorgeeinrichtung und der Nummer des zu saldierenden Vorsorgekontos zu ergänzen und an die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank zu retournieren. Nach einer Kontrolle deines Auftrages, senden wir das Formular an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung weiter.
Wie kann ich bestehendes Freizügigkeitsvermögen transferieren?
Nachdem du den Eröffnungsprozess abgeschlossen hast, gelangst du in dein persönliches VIAC Cockpit. Dort klickst du auf das Funktionselement „Transfer“ und schon siehst du deinen vorgefertigten Übertragungsauftrag, welchen du herunterladen kannst. Du brauchst diesen Auftrag nur noch auszudrucken, mit den Angaben der bestehenden Pensionskasse / Freizügigkeitsstiftung und der bisherigen Versicherten- oder Vertragsnummer zu ergänzen und unterschrieben an die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank, Team VIAC, Postfach, 4002 Basel zu senden.