Direkt zum Inhalt wechseln

Viac Academy

Wegzug aus der Schweiz: Diese Dokumente brauchst du, um dein 3a zu saldieren.

Wer die Schweiz verlässt und sein Vorsorgevermögen beziehen möchte, muss der Vorsorgestiftung verschiedene Unterlagen einreichen. Damit der Bezug reibungslos funktioniert, lohnt es sich, die Dokumente frühzeitig bereitzuhalten. Dieser Artikel bietet einen Überblick über alle Dokumente, die du einreichen musst, um deine Säule 3a in Folge Wegzug Schweiz auszuzahlen.

Wie beantrage ich die Saldierung meines 3a in der VIAC App?

1. Logge dich in die VIAC-App ein.
2. Klicke auf das Menu (drei Striche oben rechts)
3. Klicke auf Einstellungen und wähle Säule 3a
4. Klicke auf Portfolios saldieren oder löschen
5. Wähle das Portfolio aus, welches du saldieren möchtest.
6. Klicke dich durch die Popups
7. Du erhältst eine Mail mit allen notwendigen Informationen sowie dem Formular.

Pflichtdokumente für die Auszahlung (auf alle zutreffend)

 

Dokument Zweck
Ausgefülltes Saldierungsformular Wird dir durch VIAC zugestellt, muss ausgefüllt und unterschrieben werden.
Abmeldebestätigung der Gemeinde Belegt den Wegzug aus der Schweiz
Wohnsitzbestätigung im Ausland

oder alternativ: Kopie Mietvertrag oder Kopie Grundstückkaufvertrag im Ausland.
Bestätigt, dass du im Ausland angemeldet bist.
Amtlicher Ausweis Identitätsnachweis
Bankverbindung (IBAN/BIC) Konto auf deinen Namen lautend

 Zusätzliche Nachweise je nach Situation

  1. Zivilstand
  • Ledig: Kopie aktueller Personenstandausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt).
  • Verheiratet/in eingetragener Partnerschaft: Amtlicher Ausweis des Ehe- oder eingetragener Partner. Die Unterschrift des Partners muss beglaubigt sein, falls das Vorsorgevermögen den Betrag von CHF 25’000 übersteigt.
  • Geschieden/Partnerschaft aufgelöst: Kopie aktueller Personenstandausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt). –> Wenn innerhalb der letzten 6 Monate geschieden/Partnerschaft aufgelöst: Rechtskräftiges Scheidungsurteil/Auflösungsurteil und Kopie aktueller Personenstandausweis.
  1. Deine Nationalität und in welches Land du ziehst

Hast du die Nationalität des Landes, in das du ziehst?

Ja: Ausweiskopie reicht.
Nein: Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung beilegen.

Ausnahme:

Ja: Ausweiskopie und Arbeitsvertrag beilegen.
Nein: Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung beilegen.
  1. Vorsorgeguthaben verpfändet?

Ja: Pfandentlassungserklärung der früheren Pfandgläubiger beilegen.

  1. Grenzgänger?

Ja: Als ehemaliger Grenzgänger musst du die Löschung deines deiner Grenzgängerbewilligung mitsenden.

Wieso werden diese Dokumente benötigt?

VIAC bzw. die Vorsorgestiftung der WIR Bank (ebenso wie alle anderen Vorsorgestiftungen in der Schweiz) ist gesetzlich verpflichtet, zu überprüfen und sicherzustellen, dass du deinen Wohnsitz tatsächlich ins Ausland verlegst. Dafür sind eine Abmeldebestätigung sowie ein Nachweis deines Wohnsitzes im Ausland (Wohnsitzbestätigung bzw. Mietvertrag oder Grundstückkaufvertrag) zwingend erforderlich. Alternative Dokumente wie etwa die temporäre Anmietung einer Airbnb-Unterkunft werden nicht akzeptiert.

Ebenso muss dein Zivilstand eindeutig festgestellt werden, da z.B. ein Ehepartner bzw. eingetragener Partner Ansprüche auf dein Vorsorgevermögen hat. Auch wenn du ledig oder geschieden bist und ein Scheidungsurteil einreichst, ist zusätzlich ein aktueller Personenstandsausweis erforderlich, da sich dein Zivilstand zwischenzeitlich geändert haben könnte.

Die Auszahlung kann nur nach Prüfung des vollständigen Dossiers durch unseren Rechtsdienst erfolgen.
Leider kommt es oft vor, dass sich der Auszahlungsprozess verzögert. Grund dafür sind meistens fehlende Dokumente. Sobald ein vollständiges Dossier eingereicht und von unserem Rechtsdienst überprüft wurde, er-folgt die Auszahlung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem letzten wöchentlichen Trading Day. Ist das Vorsorgevermögen nicht investiert, kann die Auszahlung ggf. schneller stattfinden. Wichtig: Die Auszahlung wird nicht vor dem Datum deiner endgültigen Ausreise getätigt.

Zuständige Behörden im Ausland

Die Wohnsitzbestätigung/Der Personenstandsausweis (bzw. ein entsprechendes Äquivalent) wird je nach Land unterschiedlich bezeichnet. Die folgende Tabelle bietet dir eine Übersicht über ausgewählte Bezeichnungen dieses Dokuments sowie die jeweils zuständigen Behörden.

Wohnsitzbestätigung

 

Land Bezeichnung des Dokumentes Zuständige Behörde
Deutschland Erweiterte Meldebescheinigung Gemeinde
Frankreich Attestation de résidence Mairie
Italien Certificato di residenza Comune
Portugal Certidão de residencia Junta de Freguesia
England Affidavit Notary

Personenstandsausweis

 

Land Bezeichnung Zuständige Behörde
Deutschland Erweiterte Meldebestätigung/Nachweis Steuerklasse Gemeinde
Frankreich Acte de naissance Mairie
Italien Certificato di stato civile/stato di famiglia Comune
Portugal Certidão do registro civil (nascimento, casamento) Serviços do Registro Civil
England Affidavit Notary

Wichtig

Wenn Dokumente nicht auf Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch vorliegen, muss eine Übersetzung bereitgestellt werden.