Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.
Datenschutz hat für VIAC einen besonders hohen Stellenwert. Mittels dieser Datenschutzerklärung informiert VIAC über Art, Umfang und Zweck der von VIAC erhobenen, genutzten und bearbeiteten Personendaten und informiert über die Rechte der betroffenen Person. In welchem Umfang VIAC Personendaten bearbeitet, richtet sich massgeblich nach den von der betroffenen Person bezogenen Produkten und der vereinbarten Dienstleitung.
Im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu Kunden oder potenziellen Kunden («Kunden») und mit dem Kunden verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, werden diejenigen Daten bearbeitet, welche VIAC von der betroffenen Person (z.B. Kunden, Mitarbeiter, Bewerber) erhält. Ebenfalls bezieht VIAC Daten von Dienstleistern (z.B. Kreditauskunft, World-Check), Öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister, Schweizerisches Handelsamtsblatt) oder Behörden (z.B. Strafregister). Als verbundene natürliche oder juristische Personen gelten insbesondere: jeder Bevollmächtigter, Zeichnungsberechtigte, wirtschaftlich Berechtigte, Kontrollinhaber, Zahlungsempfänger eines bestimmten Zahlungsvorgangs oder jede andere natürliche oder juristische Person, die zum Kunden in einer Beziehung steht, welche für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und VIAC relevant ist.
Zu den Kategorien von Personendaten, welche VIAC bearbeitet, gehören persönliche Informationen (z.B. Namensinformationen, Geburtsinformationen, Zivilstand, Adresse, Interessen, Familieninformationen, Kontaktdaten (Telefon oder E-Mail-Adresse), Finanzinformationen / Transaktionsdaten (z.B. abgeschlossene Produkte, Betreibungen, Handelsauskünfte, Einnahmen, Verpflichtungen, Vermögen, Rating, Kenntnisse und Erfahrungen), Steuerliche Informationen (z.B. steuerliche Ansässigkeit, US-Status), Berufliche Informationen (z.B. Anstellungsart, berufliche Stellung, Ausbildung, Tätigkeiten, Beruf, Aussichten / Berufsziele / Weiterbildungen), Daten bei der Verwendung der Homepage (z.B. IP-Adresse, Cookies) sowie weitere Informationen (Vollmachten, CRM-Beziehungen, Regulatorische Beziehungen, Log-Dateien).
Es besteht die Möglichkeit, dass beim Abschluss einer bestimmten angebotenen Leistung oder eines bestimmten angebotenen Produkts andere Daten als die vorgenannten bearbeitet werden. Hierunter können z.B. fallen: Auftragsdaten, Zahlungsaufträge, Umsätze, Lastschriftdaten, Dokumentationsdaten, Kenntnisse und Erfahrungen mit der Anlage von Wertpapieren, Anlageverhalten, Anlagestrategie, Bilanzen und andere geschäftliche Daten, Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen, übernommene Bürgschaften.
VIAC erhebt, speichert und bearbeitet nur diejenigen Personendaten, die für die Erreichung eines bestimmten Zwecks notwendig sind. Personendaten werden insbesondere für die nachfolgenden Zwecke bearbeitet:
VIAC bearbeitet Personendaten insbesondere unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG). Dabei prüft VIAC bei der Bearbeitung von Personendaten, dass die Personendaten rechtmässig sowie nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet werden. Die Daten werden nur so bearbeitet, wie es bei der Beschaffung angegeben wurde, wie es für die betroffene Person erkennbar ist oder von einem Gesetz vorgesehen ist. VIAC bearbeitet die Personendaten nicht verdeckt oder geheim, es sei denn, ein Gesetz sehe dies so vor. Personendaten werden von VIAC nur für einen bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft. VIAC stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass die bearbeiteten Personendaten richtig sind. Sollte sich ergeben, dass Personendaten unrichtig oder unvollständig sind, so wird VIAC die Personendaten berichtigen, löschen oder vernichten, es sei denn, ein Gesetz oder regulatorische Bestimmungen verbieten dies.
Sofern notwendig bearbeitet VIAC Personendaten auf Grundlage der folgenden Gründe:
VIAC bearbeitet Personendaten zur Anbahnung oder den Abschluss eines Vertrages, zur Erfüllung der Pflichten aus einem Vertrag (z.B. Beratung, Kontoführung, Vermögensverwaltung oder der Durchführung von Transaktionen), zur Analyse des Kundenverhaltens (inkl. Profiling), für Massnahmen zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen oder zum Direktmarketing.
VIAC hat weiter berechtigte private Interessen Personendaten zu bearbeiten:
VIAC ist aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen verpflichtet, Personendaten zu bearbeiten. Hierunter fallen insbesondere aufsichtsrechtliche Pflichten (z.B. FINMAG, KAG, FIDLEG, FINMA-RS); rechtliche Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei oder zur Betrugsbekämpfung (z.B. VSB, GWG) sowie Steuergesetze (z.B. FATCA-Gesetz, AIA-Gesetz) und Archivierungspflichten.
Sofern eine Einwilligung zwecks Bearbeitung der Personendaten notwendig ist, holt VIAC diese bei der betroffenen Person ein. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein entsprechender Widerruf entfaltet seine Wirkung erst ab Eintreffen bei VIAC und berührt nicht die Rechtmässigkeit der Bearbeitung von Personendaten bis zum Widerruf. Es kann Gründe geben (z.B. auf Grund eines Gesetzes) die es trotz des Widerrufs nötig machen, die Personendaten zu bearbeiten.
VIAC bearbeitet und bewahrt die Personendaten so lange auf, wie dies zur Erfüllung des Zwecks, zu dem die Personendaten erhoben wurden oder zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen oder regulatorischen Pflichten notwendig ist.
Können Personendaten nicht gelöscht werden, wird technisch und organisatorisch sichergestellt, dass
Es besteht das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Datenherausgabe, auf Datenübertragung, auf Löschung sowie auf Widerspruch der erhobenen Personendaten, sofern keine vertragliche oder gesetzliche Pflicht entgegensteht. Des Weiteren kann die betroffene Person verlangen, dass eine bestimmte Datenbearbeitung verboten wird oder dass eine bestimmte Bekanntgabe von Personendaten an Dritte untersagt wird.
Die Personendaten werden nur von denjenigen Personen innerhalb VIAC bearbeitet, die diese zur Erfüllung von vertraglichen oder rechtlichen Pflichten benötigen. Sofern dies nötig ist, erhalten Dienstleister (z.B. Outsourcingpartner) und Dritte ebenfalls Zugang zu den Daten. Hierbei werden das Bankgeheimnis Berufsgeheimnis und andere gesetzliche Bestimmungen gewahrt.
Dienstleister und Dritte als Empfänger von Personendaten können z.B. sein:
VIAC setzt für die Identifikation der Kunden die Software eines Drittanbieters ein. Mit dieser Software wird der amtliche Ausweis verifiziert und mit dem Kunden abgeglichen. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die korrekte Identität des Kunden sichergestellt. Die Daten bleiben in der Schweiz und werden ausschliesslich zur Durchführung des Identifikationsprozesses durch den Drittanbieter bearbeitet und bei diesem nach 90 Tagen gelöscht. Der Kunde kann die Löschung seiner Daten beim Drittanbieter jederzeit verlangen und wendet sich dazu an VIAC, welche die Löschung beim Drittanbieter veranlasst. Die gesamten Daten aus dem Identifikationsprozess werden durch den Drittanbieter an VIAC übermittelt und bleiben bei VIAC nach den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.
VIAC setzt für die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) die Software eines Drittanbieters ein. Mit dieser Software wird geprüft, ob es sich beim Kunden um eine politisch exponierte Person im Sinne des GwG oder um eine sanktionierte Person handelt. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Reputation des Schweizer Finanzplatzes geschützt. Hierzu werden begrenzte Kundendaten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Domizilland und Nationalitäten) durch den Drittanbieter im Ausland bearbeitet.
Werden Daten ins Ausland bekannt gegeben, so hat VIAC den Staat oder das internationale Organ und gegebenenfalls die Garantien nach Artikel 16 Absatz 2 DSG oder die Anwendung einer Ausnahme nach Artikel 17 DSG mitzuteilen.
Sollten Personendaten ins Ausland übermittelt werden, so findet dies unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen statt und wo dies zur Erfüllung des Vertrages nötig ist (z.B. steuerliche Meldepflichten). Werden Dienstleister im Ausland eingesetzt, so verpflichten wir diese zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes.
VIAC bearbeitet Personendaten in bestimmten Fällen automatisch, um persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Dies kann zum Beispiel in folgenden Fällen geschehen:
VIAC behält sich vor, Personendaten inskünftig in automatisierter Weise zu bearbeiten, um Kundenprofile zu erstellen, Entwicklungen vorherzusagen sowie um charakteristische und persönliche Merkmale im Zusammenhang mit der betroffenen Person zu identifizieren (Profiling). VIAC kann die erstellten Kundenprofile beispielsweise nutzen, um dem Kunden Angebote und Informationen zugänglich zu machen. Wenn die betroffene Person Kunde von VIAC ist, stimmt sie einer Datenbearbeitung in diesem Zusammenhang hiermit zu.
Der Schutz der Personendaten hat bei VIAC oberste Priorität. Die Personendaten können dem Berufsgeheimnis und/oder dem Bankkundengeheimnis unterstehen. Die Personendaten werden streng vertraulich behandelt und von Zugriffen unberechtigter Dritter geschützt. Personen, welche nicht einer Geheimhaltungspflicht unterstehen, haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die erhobenen Personendaten. Ebenfalls stellt die VIAC sicher, dass die Empfänger der Personendaten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen einhalten.
Verantwortlicher für die Bearbeitung der Personendaten ist:
VIAC Invest AG
Innere Margarethenstrasse 2, 4051 Basel
0800 80 40 40
info@viac.ch
Basel, 1. Januar 2024