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Versicherte können durch zusätzliche Beiträge Lücken in der beruflichen Vorsorge schliessen und gemäss den Bestimmungen der Pensionskasse höhere Leistungen erhalten. Der mögliche Einkauf wird durch das Reglement der Pensionskasse festgelegt und richtet sich nach den maximalen reglementarischen Leistungen. Diese werden durch eine fiktive Hochrechnung bestimmt, die das theoretische Alterskapital basierend auf dem heutigen Gehalt seit dem Beginn des Sparprozesses innerhalb der Pensionskasse berechnet. Die Differenz zwischen diesem theoretischen Alterskapital und dem tatsächlich vorhandenen Kapital wird als Einkaufslücke bezeichnet und kann durch freiwillige Einkäufe geschlossen werden. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Aufgrund der Steuerprogression kann es ratsam sein, die Einkäufe über mehrere Jahre zu verteilen, anstatt den maximalen Einkauf auf einmal zu tätigen.