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Viac Academy

Säule 3a: Neue Maximalbeiträge 2027

Ab 2027 kannst du mehr in deine Säule 3a einzahlen. Der Maximalbeitrag steigt mit Pensionskasse auf CHF 7'373 und ohne Pensionskasse auf bis zu CHF 36'864. Wir zeigen dir, warum sich der Maximalbeitrag ändert und wie er sich in den letzten Jahren entwickelt hat.

Maximalbeträge 2027 im Überblick

  • Mit Pensionskasse: Ab 2027 kannst du maximal CHF 7’373 in deine Säule 3a einzahlen. Das sind CHF 115 mehr als im Vorjahr. 2026 lag der Maximalbeitrag bei CHF 7’258.
  • Ohne Pensionskasse: Ab 2027 sind maximal CHF 36’864 möglich. Das sind CHF 576 mehr als im Vorjahr. 2026 lag der Maximalbeitrag bei CHF 36’288. Beachte jedoch: Du kannst höchstens 20% deines Erwerbseinkommens (netto) einzahlen.

Warum steigen die Maximalbeiträge?

Die Maximalbeiträge der Säule 3a verändern sich nicht einfach jedes Jahr nach Belieben. Sie sind gesetzlich festgelegt und hängen mit den Grenzbeträgen der beruflichen Vorsorge zusammen.

Diese Grenzbeträge werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst. Grundlage dafür ist die Entwicklung der AHV-Minimalrente, die wiederum anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst wird. Steigt die AHV-Minimalrente, werden auch die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge angepasst. Das wirkt sich wiederum auf die maximal möglichen Einzahlungen in die Säule 3a aus.

  • Für Personen mit Pensionskasse gilt dabei die Regel: Sie können jährlich maximal 8% des oberen Grenzbetrags der beruflichen Vorsorge (BVG) in die Säule 3a einzahlen.
  • Für Personen ohne Pensionskasse gilt eine andere Regel: Sie können jährlich 20% ihres Erwerbseinkommens einzahlen, jedoch höchstens 40% des oberen BVG-Grenzbetrags.

Du konntest 2026 nicht den Maximalbetrag einzahlen?

Gar kein Problem! Seit 2025 kannst du Nachzahlungen in deine Säule 3a tätigen. Dafür gelten jedoch spezifische Voraussetzungen. Das sind die wichtigsten:

  • Die Regelungen gelten nur für Vorsorgelücken ab 2025, d.h. Vorsorgelücken, die vor 2025 entstanden sind, können nicht geschlossen werden.
  • Im betreffenden Jahr muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorhanden gewesen sein.
  • Im Jahr, in dem man die Nachzahlung tätigt, muss der ordentliche 3a-Maximalbetrag schon einbezahlt worden sein.
  • Nur eine nachträgliche Einzahlung pro Lückenjahr ist erlaubt.
  • Nur Lücken, die nicht älter als 10 Jahre sind, können noch geschlossen werden.
  • Die Höhe der nachträglichen Einzahlungen ist begrenzt: In einem Kalenderjahr kann nicht mehr als der Maximalbetrag als Lückenfüller getätigt werden.
  • Tätigt der Vorsorgenehmer einen Bezug infolge Alter, sind Einkäufe nicht mehr zulässig.

In diesem Academy Artikel findest du alle Informationen zum Einkauf in die Säule 3a.

Wieso es sich lohnt Nachzahlungen in die Säule 3a zu machen

Nachzahlungen lohnen sich, da diese genau wie ‘normale’ Beiträge zur privaten Vorsorge von den Steuern abgezogen werden können. Für Personen mit Lücken in ihrer Vorsorge ist es also ein Win-Win: Sie schliessen ihre Lücken und sparen dabei noch Steuern.

Säule 3a: historische Entwicklung des 3a-Maximalbetrags

 

Jahr Mit Pensionskasse Ohne Pensionskasse
2027 CHF 7’373 CHF 36’864
2026 CHF 7’258 CHF 36’288
2025 CHF 7’258 CHF 36’288
2024 CHF 7’056 CHF 35’280
2023 CHF 7’056 CHF 35’280
2022 CHF 6’883 CHF 34’416
2021 CHF 6’883 CHF 34’416
2020 CHF 6’826 CHF 34’128
2019 CHF 6’826 CHF 34’128
2018 CHF 6’768 CHF 33’840
2017 CHF 6’768 CHF 33’840
2016 CHF 6’768 CHF 33’840
2015 CHF 6’768 CHF 33’840
2014 CHF 6’739 CHF 33’696
2013 CHF 6’739 CHF 33’696
2012 CHF 6’682 CHF 33’408
2011 CHF 6’682 CHF 33’408
2010 CHF 6’566 CHF 32’832