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Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt die berufliche Vorsorge als Teil der zweiten Säule des schweizerischen Vorsorgesystems. Das BVG ist ein Rahmengesetz mit Mindestnormen, das seit 1985 besteht. Es wurde 1995 durch das Freizügigkeits- und das Wohneigentumsförderungsgesetz ergänzt.