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Unter dem Begriff “freie Vorsorge” werden alle Massnahmen zur individuellen Selbstvorsorge verstanden, ausgenommen die Vorsorgegelder der gebundenen Säule 3a. Beispiele der freien Vorsorge sind Lebensversicherungen, Kapitalanlagen, der Erwerb von Wohneigentum und ähnliche Vorsorgemöglichkeiten.