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Kontoguthaben innerhalb der Säule 3a und der Freizügigkeit sind nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Die Kontoguthaben sind jedoch konkursrechtlich privilegiert mit einer maximalen Absicherung von CHF 100’000 pro Kunde innerhalb der 2. Konkursklasse. Dieses Privileg gilt unabhängig von anderen gesicherten Guthaben des Vorsorgenehmers bei der Bank.