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Bei der Bestimmung des koordinierten oder versicherten Lohns in der Pensionskasse wird ein Abzug vom massgebenden Lohn vorgenommen. Der aktuelle Abzug entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente, was einem Betrag von 25’725 Franken entspricht. Dieser Betrag ist oftmals nicht durch Pensionskassen versichert – kann aber freiwillig durch den Arbeitgeber gemacht werden.