Oberaufsichtskommission der Beruflichen Vorsorge
Die Oberaufsichtskommission der Beruflichen Vorsorge (OAK BV) überwacht die acht kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsorgane und ist für die oberste Aufsicht weisungsbefugt.
Die Oberaufsichtskommission der Beruflichen Vorsorge (OAK BV) überwacht die acht kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsorgane und ist für die oberste Aufsicht weisungsbefugt.