WEF / Wohneigentumsförderung
WEF steht für Wohneigentumsförderung und ermöglicht die Verwendung von Geldern aus der zweiten und dritten Säule für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Ein WEF kann entweder durch einen Vorbezug von Vorsorgeguthaben erfolgen oder durch die Verpfändung der Vorsorgegelder als Sicherheit für eine Hypothek.