Die VIAC Verwaltungsgebühr beträgt 0.52% pro Jahr (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) auf das investierte Vorsorgevermögen. Auf dem Cashteil wird keine Verwaltungsgebühr berechnet. Mit der Verwaltungsgebühr sind die Kosten für den Handel von Wertpapieren sowie die Entgelte der Depotbank für die Konto- und Depotführung gedeckt. Diese Gebühr beinhaltet zudem alle Gebühren für die Stiftungsadministration, die Bereitstellung der Technologie sowie den Support. Es gibt keine Transaktionskosten, Retrozessionen oder andere Provisionen.
Gebühren
Wieso bezahle ich neben der Verwaltungsgebühr noch Produktkosten?
Bei den verwendeten Indexfonds und ETFs fallen innerhalb der Fonds Kosten von durchschnittlich 0.015% pro Jahr an (Standardstrategien), die direkt in die Indexfonds- resp. ETF-Kurse eingerechnet werden. Inklusive der Verwaltungsgebühr von 0.52% (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) liegen die Gesamtkosten auch bei einer voll investierten Strategie unter 0.43% (Anlagefokus: Global und Schweiz). Dadurch ist unser Produkt bis zu 3x günstiger als vergleichbare Produkte der Konkurrenz.
Fällt eine Gebühr für Fremdwährungswechsel an?
Ja, in der Regel fällt eine Gebühr für den Fremdwährungswechsel an. Unser Ziel ist es aber den Fremdwährungswechsel durch das intelligente Verrechnungssytem von VIAC so klein wie möglich zu halten. Idealerweise beträgt die Gebühr 0%, so zum Beispiel wenn sich während dem Rebalancing Käufe und Verkäufe von Fremdwährungen über alle Kunden aufheben.
Sind Kauf- und Verkaufsvolumen jedoch nicht identisch, fällt die Fremdwährungsgebühr nur auf der Differenz an, die auch effektiv gehandelt wird - mehr Infos zum Verrechnungssystem findest du hier: Academy. Die entstehenden Kosten werden dann anteilsmässig auf sämtliche Kundenaufträge verteilt.
Je nach Strategie können so erfahrungsgemäss einmalige Kosten von maximal 0.20% (z.B. bei Global 100) anfallen. Hier ein Rechenbeispiel: 60% Fremdwährungsanteil x 0.3%, wobei die 0.3% den effektiven optimierten Fremdwährungsgebühren der Monate Juni, Juli und August 2020 entsprechen. Ohne interne Verrechnung resp. Optimierung, welche VIAC im Interesse der Kunden vornimmt, würde der Aufschlag seitens Bank 0.75% betragen. Somit geben wir sämtliche erzielten Kostenvorteile zu 100% direkt an unsere Kunden weiter.
Historisch und langfristig betrachtet betragen die jährlichen Kosten im Schnitt über alle Strategien weniger als 0.05%. Üblicherweise werden diese Gebühren bei anderen Anbietern versteckt und dem Kunden nicht offengelegt. Fremdwährungsgebühren sind z.B. auch nicht im TER eines Fonds ausgewiesen. Somit ist der Name „Total Expense Ratio“ irreführend, denn im TER sind ebenso Fremdwährungsabsicherungen, welche wiederkehrende / laufende Kosten verursachen, nicht beinhaltet. Gerade in der langfristigen Vorsorge fallen aber genau solche wiederkehrenden Kosten viel mehr ins Gewicht als einmalige Gebühren beim Fremdwährungswechsel.
Auf welcher Basis wird die VIAC Verwaltungsgebühr berechnet? Wie wird diese belastet?
Die VIAC Verwaltungsgebühr wird monatlich auf Basis des durchschnittlich investierten Vermögens berechnet. Auf dem Kontovermögen wird keine Gebühr enthoben. Die Gebühr wird dir jeweils am Anfang des Folgemonats von deinem Vorsorgekonto abgebucht. Dazu müssen keine Indexfonds- oder ETF-Anteile verkauft werden, da ein Teil des Vorsorgevermögens immer verzinst auf dem Konto liegt.
Zahle ich auf dem verzinsten Cashteil ebenfalls die VIAC Verwaltungsgebühr?
Nein, auf dem Cashteil bezahlst du keine Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr von 0.52% (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) wird nur auf dem investierten Teil deines Vorsorgevermögens berechnet. Dein Vorsorgekonto wird aktuell mit 0.8% verzinst. Dieser Zinssatz ist leicht tiefer als beim klassischen 3a Konto der WIR Bank, dem "Terzo Konto".
Der Grund hierfür ist, dass wir unsere Vorsorgenehmer im aktuellen Tiefzinsumfeld auf keinen Fall in Obligationen investieren wollen, da diese momentan nach Kosten eine negative Rendite abwerfen. Zusätzlich bergen Obligationen bei steigenden Zinsen Verlustrisiken. Mit dem leicht tieferen Zins konnte mit der WIR Bank eine gute Lösung gefunden werden, die alle profitieren lässt. Unsere Kunden haben eine positive Rendite, sparen auf dem Cash-Teil Gebühren (diese würden bei einem Obligationen-Investment anfallen) und umschiffen Zinsänderungsrisiken. Die WIR Bank ihrerseits kann diese Mittel etwas günstiger anziehen und profitiert so auch. Zu guter Letzt sind auch wir glücklich, dass wir unseren Kunden eine garantiert positive Rendite anbieten können. Eine klassische Win-win-Situation!
PS: Wenn jemand zusätzlich optimieren will, so kann er bei uns auch nur den Teil seiner Einzahlung vornehmen, den er in Aktien investieren will und dann die Global / Schweiz / Global Nachhaltig 100 Strategie fahren. Der Anteil, den er dann in Cash halten möchte, kann bei der Bank seiner Wahl angelegt werden; z.B. eben auf dem klassischen Terzo Konto. Dies geht aber leider mit etwas Mehraufwand einher und das reine Aktienengagement schwankt dann natürlich auch viel stärker – dies müsste dann immer konsolidiert betrachtet werden.
Erhält die Terzo Vorsorgestiftung, die WIR Bank oder VIAC Provisionen?
Nein, keines der Unternehmen erhält in irgendeiner Form Rückvergütungen, Provisionen oder Retrozessionen.
Wo kann ich meine gezahlten Gebühren einsehen?
Klicke auf das Funktionselement „Profil“ und wähle dann „Dokumente“. Unter „Transaktionsbelege“ findest du sämtliche Gebührenanzeigen.
Fallen zusätzlich Gebühren für die Depotführung an?
Nein. Die Depotgebühren der Depotbank sind bereits in der VIAC Verwaltungsgebühr von 0.52% p.a. (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) enthalten.
Entstehen bei der Saldierung resp. beim vorzeitigen Bezug Kosten?
Nein. Nur im Falle eines vorzeitigen Bezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung fällt eine Gebühr von CHF 300 an, sofern die Finanzierung nicht über die WIR Bank erfolgt. Alle anderen Saldierungen resp. Vorbezüge sind kostenlos.