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Auszeit planen: Was du bei AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Versicherungen beachten musst

Eine längere Reise, eine Weiterbildung oder einfach ein paar Monate Abstand vom Arbeitsalltag: Für ein Sabbatical gibt es viele Gründe. Damit du deine Auszeit wirklich geniessen kannst, solltest du deine Finanzen im Vorfeld sauber regeln.

Vor der Abreise lohnt sich ein Blick auf Vorsorge und Versicherungen. Je nach Modell laufen die bisherigen Lösungen weiter – oder du musst einzelne Punkte selbst regeln. Dies hängt davon ab, wie du die Auszeit organisierst.

Szenario 1: Du bleibst im Job und beziehst weiterhin Lohn

Beziehst du während der Auszeit weiterhin Lohn, bleibt vieles beim Alten. So zum Beispiel bei einem Teilzeit-Sabbatical, wenn du Überstunden und Ferienguthaben über ein Zeitmodell abbaust, oder bei bezahltem Bildungs- und Betreuungsurlaub. Weil dein Arbeitsvertrag mit Lohnfortzahlung unverändert bleibt, laufen die Sozialversicherungen wie gewohnt weiter.

Beispiel: Marco – drei Monate Weiterbildung mit Zeitmodell

Marco nutzt sein angespartes Ferienguthaben und Überstunden aus den letzten Jahren für ein dreimonatiges Vollzeit-Zertifikatsstudium. Da sein Arbeitsvertrag mit 100% Lohnfortzahlung unverändert weiterläuft, bleibt vorsorgetechnisch alles entspannt: Seine AHV- und Pensionskassenbeiträge fliessen automatisch weiter, der volle UVG-Unfallschutz gilt ununterbrochen und er zahlt Ende Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a ein.

Vorsorge läuft weiter

Bei der AHV (1. Säule) musst du dich um nichts kümmern. Die Beiträge werden wie gewohnt direkt vom Bruttolohn abgezogen. Es entstehen keine Beitragslücken. Auch bei der Pensionskasse (2. Säule) läuft der Spar- und Risikoschutz automatisch weiter. Reduzierst du für deine Auszeit vorübergehend das Pensum, sinken die Sparbeiträge entsprechend anteilig. In die Säule 3a darfst du den regulären Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse einzahlen, solange du im selben Kalenderjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast.

Versicherungsschutz bleibt bestehen

Berufsunfälle sind nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) über den Arbeitgeber versichert. Arbeitest du beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche, bist du zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert. Krankentaggeld (KTG) und Arbeitslosenversicherung (ALV) laufen grundsätzlich weiter. Deine Krankenkassenprämien und die Privathaftpflicht bezahlst du wie bisher selbst. Vor einer längeren Auslandreise solltest du prüfen, welche Kosten deine Versicherungen tatsächlich übernehmen – besonders bei Rettung und Rücktransport und insbesondere in Ländern wie USA und Kanada.

Checkliste: Das musst du bei bezahlter Auszeit erledigen

  • Pensum und Lohnabrechnung prüfen (insbesondere bei temporärer Pensenreduktion).
  • Wenn möglich in die Säule 3a einzahlen, um wie gewohnt Steuern zu sparen.
  • Sofern eine Reise geplant ist: Deckung der Privathaftpflicht im Ausland klären.
  • Bei Bedarf Reiseversicherung für Notfälle im Ausland abschliessen.

Szenario 2: Du nimmst unbezahlten Urlaub

Für längere Auszeiten vereinbaren viele mit ihrem Arbeitgeber einen unbezahlten Urlaub. Während des unbezahlten Urlaubs bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, du erhältst aber keinen Lohn. Halte Eckpunkte wie Dauer, Abbau Überstunden und Ferien sowie Rückkehrkonditionen (Funktion und Pensum) vorab schriftlich fest. Auch bei der Vorsorge und einzelnen Versicherungen lohnt sich eine vorgängige Abklärung.

Beispiel: Chloé – fünf Monate im Van durch Südeuropa

Chloé pausiert ihre Festanstellung für fünf Monate, die Rückkehr ist vertraglich gesichert. Vor der Abreise schliesst sie eine Abredeversicherung ab, um weiterhin gegen Nichtberufsunfälle versichert zu sein, und führt den reinen PK-Risikoschutz (Tod/Invalidität) freiwillig weiter. Da sie im selben Kalenderjahr davor und danach regulär verdient, entsteht bei ihr keine AHV-Beitragslücke und sie darf in die Säule 3a einzahlen.

Vorsorgelücken vermeiden

Ohne Lohn fliessen keine Beiträge an die AHV/IV. Ein fehlendes Beitragsjahr kann die spätere AHV-Rente in der Regel um rund 2,3 Prozent reduzieren. Prüfe bei der Ausgleichskasse, ob deine bereits bezahlten Lohnbeiträge für das betreffende Kalenderjahr ausreichen. Ob noch ein Beitrag als nichterwerbstätige Person fällig wird, hängt unter anderem von der Dauer der Auszeit und deinem Einkommen im restlichen Jahr ab. Am einfachsten lässt du das direkt von der Ausgleichskasse prüfen. Bei verheirateten Personen entfällt dieser Schritt oft, falls der Partner im gleichen Jahr mindestens das Doppelte des Mindestbeitrags einbezahlt.

In der Pensionskasse ruht während des unbezahlten Urlaubs der reguläre Sparprozess. Ob und wie lange der Risikoschutz bei Tod und Invalidität während des unbezahlten Urlaubs weiterläuft, richtet sich nach dem Reglement deiner Pensionskasse. Nach Ablauf der aktiven Versicherung bei der Pensionskasse greift grundsätzlich noch eine einmonatige Nachdeckung. Kläre mit deiner Kasse ab, ob du den reinen Risikoschutz gegen eine kleine Prämie für die Dauer der Auszeit weiterversichern kannst.

In die Säule 3a kannst du nach wie vor den vollen Maximalbetrag einzahlen, sofern du im betreffenden Kalenderjahr vor oder nach der Auszeit ein AHV-Einkommen erzielst. Falls du den 3a-Beitrag nicht vollständig einzahlen kannst, prüfe, ob später ein nachträglicher Einkauf möglich ist: Nicht ausgeschöpfte 3a-Beiträge lassen sich rückwirkend für Lücken ab 2025 bis zu zehn Jahre nachzahlen. Mehr dazu findest du in diesem Blogartikel: Wie genau funktionieren die nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a und was muss ich beachten?

Unfallschutz und Krankentaggeld prüfen

Nach dem letzten bezahlten Arbeitstag deckt die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) dich noch 31 Tage ab. Danach stehst du ohne UVG-Schutz da. Schliesse deshalb vor Abreise eine sogenannte Abredeversicherung bei der bisherigen Unfallversicherung deines Arbeitgebers ab. Damit verlängerst du die gewohnte UVG-Deckung um bis zu sechs Monate. Dauert die Auszeit länger, musst du den Unfallbaustein zwingend in deine private Krankenversicherung (KVG) einschliessen.

Ob der Krankentaggeldschutz während eines unbezahlten Urlaubs weiterbesteht, hängt vom Kollektivvertrag des Arbeitgebers ab. Da das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ruht und kein Lohn ausbezahlt wird, sind Firmen-Versicherungen in der Regel sistiert. Deshalb muss vor dem Antritt der Auszeit mit HR oder dem Versicherer geklärt werden, ob die Police weiterläuft oder pausiert. Dabei darf man sich nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeberschutz nach dem Urlaub automatisch wieder greift. Wenn die Versicherung während der Auszeit sistiert war und in dieser Zeit eine Krankheit auftritt, entsteht beim geplanten Wiedereinstieg eine Deckungslücke. Die Firmen-Police übernimmt für solche Fälle oft keine Leistung, und eine neue private Versicherung lässt sich wegen der zwischenzeitlich eingetretenen gesundheitlichen Einschränkung meist nicht mehr abschliessen.

Um dieses Risiko auszuschliessen, ist ein Übertritt in eine private Einzeltaggeldversicherung zu prüfen. Dadurch bleibt der Taggeldschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung bestehen. Es muss direkt mit dem Versicherer geklärt werden, ab welchem Zeitpunkt ein versicherbarer Erwerbsausfall vorliegt – insbesondere für den Fall, dass eine während des Urlaubs beginnende Krankheit über das offizielle Urlaubsende hinausgeht und den Arbeitsantritt verhindert.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ruht, Ansprüche entstehen während eines laufenden, unbezahlten Urlaubs nicht. Familienzulagen können bei unbezahltem Urlaub noch für den laufenden und die drei folgenden Kalendermonate weiterlaufen, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Kläre den konkreten Anspruch mit dem Arbeitgeber oder der Familienausgleichskasse.

Checkliste: Das musst du bei unbezahltem Urlaub erledigen

  • AHV-Beitragspflicht kontrollieren und bei Bedarf bei der kantonalen Ausgleichskasse als nichterwerbstätige Person anmelden.
  • Pensionskasse kontaktieren und Weiterversicherung des Risikoschutzes (Tod/Invalidität) vereinbaren.
  • Nichtberufsunfall-Abredeversicherung (max. sechs Monate) spätestens vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist abschliessen und bezahlen.
  • Den Unfallbaustein in der Grundversicherung auf den Tag aktivieren, an dem die Abredeversicherung endet.
  • Übertrittsrecht in die KTG-Einzelversicherung prüfen (Fristen liegen meist bei 30 bis 90 Tagen).
  • Säule-3a-Einzahlung für das laufende Kalenderjahr einplanen.
  • Anspruch und Fortzahlung von Familienzulagen mit dem Arbeitgeber abklären.

Szenario 3: Du kündigst deine Stelle

Du nutzt die Auszeit für eine Weltreise ohne Rückkehrdatum, wagst den Schritt in die Selbstständigkeit oder orientierst dich beruflich neu? Mit der Kündigung enden das Arbeitsverhältnis und damit auch ein Teil des bisherigen Versicherungsschutzes. Um Vorsorge und Versicherungen musst du dich danach selbst kümmern.

Beispiel: Sandra – Open-End-Reise und berufliche Neuorientierung

Sandra kündigt ihre Stelle ohne Anschlussvertrag auf Ende Jahr für eine einjährige Auszeit. Ihr PK-Guthaben überträgt sie auf Freizügigkeitseinrichtungen und investiert es entsprechend ihrem Anlagehorizont. Den Unfallschutz deckt sie für sechs Monate via Abredeversicherung ab und schliesst ihn danach bei der Krankenkasse ein. Da sie während eines ganzen Kalenderjahres kein Erwerbseinkommen erzielt, klärt sie direkt mit der Ausgleichskasse, ob und in welcher Höhe sie als Nichterwerbstätige AHV-Beiträge leisten muss. Weil sie im Auszeit-Jahr keinerlei Einkommen erzielt, darf sie nicht in die Säule 3a einzahlen und da im Lückenjahr kein Erwerb vorlag, lässt sich dieser Betrag auch später nicht mehr rückwirkend nachzahlen.

Vorsorge nach dem Austritt

Hier gilt: Ohne Lohn droht eine AHV-Lücke. Melde dich bei der zuständigen Ausgleichskasse an deinem Wohnort, um allfällige Fehlbeträge als nichterwerbstätige Person zu begleichen.

Mit dem Austritt aus dem Unternehmen verlässt du auch dessen Pensionskasse. Dein Vorsorgeguthaben muss in der Regel nach spätestens sechs Monaten an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen werden, zum Beispiel auf ein Freizügigkeitskonto. Wenn du das Geld für die Dauer der Auszeit nicht einfach auf einem kaum verzinsten Sparkonto parkieren möchtest, kannst du dein Freizügigkeitsguthaben in Wertschriften anlegen.

Bei VIAC Freizügigkeit kannst du zwischen Standardstrategien mit 0% bis 99% Aktienanteil wählen oder dir aus einer Vielzahl an ETFs und Indexfonds eine eigene Strategie zusammenstellen. Wichtig bei einem höheren Aktienanteil ist allerdings der Anlagehorizont: Wenn du das Geld nur für eine kurze Übergangszeit auf einem Freizügigkeitskonto parkierst oder bald wieder in eine neue Pensionskasse einbringst, kann ein hoher Aktienanteil wegen möglicher Kursschwankungen riskant sein. Wenn du keine Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis mit Pensionskasse planst, ist eine mögliche Option, das Guthaben auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufzuteilen. Dadurch kann sich je nach Steuersituation eine tiefere Kapitalauszahlungssteuer ergeben.

Bei der Säule 3a entscheidet dein Status im Austrittsjahr: Bei einem Wechsel zwischen Anstellung mit Pensionskasse und einer Tätigkeit ohne Pensionskasse gelten besondere Berechnungsregeln. Die zulässige Einzahlung sollte deshalb anhand des Erwerbseinkommens und des konkreten geprüft werden: Hast du das ganze Jahr über keine PK und arbeitest selbstständig, darfst du bis zu 20% deines Netto-Erwerbseinkommens einzahlen (maximal bis zum gesetzlichen Höchstbetrag ohne PK). Hast du im gesamten Kalenderjahr keinerlei Erwerbseinkommen erzielt, ist keine Einzahlung erlaubt. Wenn du im Laufe des Jahres von einem Anstellungsverhältnis (mit Pensionskasse) in eine selbstständige Erwerbstätigkeit (ohne Pensionskasse) wechselst, dann darfst du den «kleinen» Maximalbeitrag (CHF 7’258; Stand 2026) einzahlen und nach dem Statuswechsel auch noch die 20% des Nettoerwerbseinkommens. Die Summe darf jedoch nicht den «grossen» Maximalbeitrag (CHF 36’388; Stand 2026) überschreiten.

Versicherungsschutz nach der Kündigung

Die Nichtberufsunfallversicherung endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Nutze auch hier die Abredeversicherung für maximal sechs Monate. Danach musst du das Unfallrisiko über deine Krankenkasse versichern lassen. Bei einer Auszeit ohne Job schützt dich auch kein Arbeitgeber mehr vor Erwerbsausfall durch Krankheit. Der Übertritt in die Krankentaggeld-Einzelversicherung des bisherigen Anbieters innert 30 Tagen lohnt sich vor allem bei Vorerkrankungen oder erhöhtem gesundheitlichem Risiko, da der Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt.

Ein Freizügigkeitskonto bietet in der Regel keinen laufenden Invaliditäts- oder Todesfallschutz wie eine aktive Pensionskasse. Das vorhandene Guthaben wird im Todesfall jedoch nach der geltenden Begünstigtenordnung ausbezahlt. Prüfe, ob nach dem Austritt eine Lücke beim Todesfall- oder Invaliditätsschutz entsteht. Welche private Absicherung sinnvoll ist, hängt von Familie, Verpflichtungen, Vermögen und bestehenden Versicherungen ab. Interessant für dich: Bei VIAC kriegst du mit dem kostenlosen Life Basic bei Invalidität oder Todesfall bis zu 25% zusätzlich zu deinem Vorsorgevermögen. Mit VIAC Life Plus kannst du ergänzend bis zu CHF 300’000 kostengünstig absichern lassen. Das ist jedoch kein Ersatz für eine Rente, sondern eine Einmalzahlung.

Für die Arbeitslosenversicherung (ALV) gilt: Wenn du nach der Auszeit Unterstützung beanspruchen willst, musst du innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen können. Wenn du ohne neue Stelle selbst kündigst, kann die Arbeitslosenkasse wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit Einstelltage verfügen. Das sind Sanktionstage, an denen das Taggeld gestrichen wird. Zusätzlich können die üblichen Wartetage anfallen. Diese richten sich nach dem versicherten Monatsverdienst sowie allfälligen Unterhaltspflichten. Beginne rechtzeitig vor der geplanten Rückkehr mit der Stellensuche und bewahre alle Nachweise auf. Bei einer Rückkehr aus dem Ausland sind in der Regel bereits während der drei Monate vor der RAV-Anmeldung Bewerbungsbemühungen erforderlich.

Checkliste: Das musst du bei einer Kündigung erledigen

  • Freizügigkeitskonto eröffnen und das bisherige PK-Guthaben übertragen (idealerweise auf zwei Stiftungen aufteilen). Soll das Geld nur kurzfristig geparkt werden, lohnt es sich oft, das Geld für sechs Monate in der alten PK zu belassen, da du dort die Mindestverzinsung erhältst.
  • AHV-Status mit der kantonalen Ausgleichskasse klären und Mindestbeitrag sicherstellen.
  • 3a-Beitrag basierend auf dem im Austrittsjahr erzielten Einkommen überweisen.
  • Nichtberufsunfall-Abredeversicherung (max. sechs Monate) spätestens vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist abschliessen und bezahlen.
  • Den Unfallbaustein in der Grundversicherung auf den Tag aktivieren, an dem die Abredeversicherung endet.
  • Privaten Risikoschutz (Todesfall/Invalidität) prüfen, da das Freizügigkeitskonto keine Risikodeckung beinhaltet.
  • KTG-Übertrittsrecht innerhalb der Frist (meist 30 Tage nach Austritt) prüfen.
  • Beitragszeit für die ALV prüfen und Bewerbungsaktivitäten vor der RAV-Anmeldung festhalten.

Entnahmeplan: Regelmässiges Einkommen im Sabbatical

Wer eine Auszeit plant, spart oft über Jahre hinweg gezielt Kapital an. Wenn während des Sabbaticals schliesslich kein Salär mehr fliesst, stellt sich die Frage: Wie bezieht man das Ersparte am sinnvollsten? Statt das gesamte Geld unverzinst auf dem Sparkonto liegenzulassen oder unregelmässig von Hand Wertschriften zu veräussern, bietet sich ein automatisierter Entnahmeplan an – ein Werkzeug, das sich bei VIAC Invest flexibel für solche Lebensphasen nutzen lässt.

Ein Entnahmeplan kann helfen, das Reisebudget über mehrere Monate zu verteilen. Dabei wird regelmässig ein festgelegter Betrag aus dem Depot auf das Privatkonto überwiesen. Der restliche Betrag bleibt entlang deiner Strategie investiert – und unterliegt weiterhin den üblichen Kursschwankungen.

Praxistipp zur Liquidität: Geld, das du in den nächsten Monaten sicher benötigst, sollte nur begrenzt Marktschwankungen ausgesetzt sein. Wähle für diesen Liquiditätsteil eine sehr risikoarme Strategie oder halte ihn als Cash, damit du bei Marktkorrekturen nicht genau dann verkaufen musst, wenn die Kurse gefallen sind.