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Regions- und Kantonsbehörden überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Vorsorgeeinrichtungen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorsorgeeinrichtungen den gesetzlichen Rahmen in Bezug auf ihre Aktivitäten einhalten. In unserem Fall ist die zuständige Aufsichtsbehörde die BSABB (BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel).