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Ab einem (Brutto) Jahreslohn von CHF 22’050 (Stand 2023) bei einem Arbeitgeber ist man obligatorisch gemäss BVG versichert. Personen, die diese Eintrittsschwelle von 22’050 CHF nicht erreichen, sind nicht obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Personen, die die Eintrittsschwelle bei mehreren Arbeitgebern erreichen, können sich beispielsweise freiwillig bei der Auffangeinrichtung versichern lassen.