Kapitalbezug
Der Kapitalbezug bezeichnet den Betrag, der aus der Pensionskasse als Kapital entnommen werden kann. Beim Bezug von Vorsorgekapital fallen Steuern an, die sich kantonal unterscheiden.
Der Kapitalbezug bezeichnet den Betrag, der aus der Pensionskasse als Kapital entnommen werden kann. Beim Bezug von Vorsorgekapital fallen Steuern an, die sich kantonal unterscheiden.