Skip to content

Der Mindestzinssatz ist der vom Bundesrat festgelegte Zinssatz, mit dem die BVG-Altersguthaben der Pensionskassen mindestens verzinst werden müssen. Dabei werden die Renditen verschiedener Anlageformen wie Anleihen, Aktien und Immobilien berücksichtigt. Für das Jahr 2023 beträgt der Mindestzinssatz 1 %. Für die überobligatorischen Altersguthaben wird die Verzinsung dagegen vom Stiftungsrat beschlossen.