Freizügigkeit
Was genau ist der Zinseszinseffekt? Wieso profitiere ich mit VIAC stark davon?
Zinsen, die am Ende eines bestimmten Zeitraums gutgeschrieben werden, erhöhen ab Beginn der darauffolgenden Periode die Einlage und verzinsen sich somit in der Zukunft selbst. Bei Wertpapieranlagen wirkt das Prinzip des Zinseszinses sogar noch verstärkt. Deine erworbenen Anlagen generieren Gewinne, werden reinvestiert und produzieren in der darauffolgenden Periode auf dem Gewinn weiteren Gewinn. Je tiefer die Kosten, desto höher die Gewinne. Und je mehr Zeit man dem Zinseszinseffekt gibt, umso grösser wird seine Wirkung. Mit der äusserst kostengünstigen Wertpapierlösung von VIAC profitierst du also besonders stark vom Zinseszinseffekt.
Was geschieht mit meinem Freizügigkeitskonto bei einer allfälligen Scheidung?
Gelder der beruflichen obligatorischen Vorsorge, somit auch das Freizügigkeitskonto, werden bei einer Scheidung hälftig aufgeteilt. Dies betrifft aber nur jenen Teil, welcher während der Dauer der Ehe angespart wurde.
Kann ich freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto tätigen?
Nein, freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto sind nicht zulässig. Auf das Freizügigkeitskonto kannst du nur bereits gebundene Gelder der 2. Säule übertragen lassen – welche von einer Pensionskasse, einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice stammen.
Ich habe wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Muss ich mein Freizügigkeitskonto in die Pensionskasse meines neuen Arbeitgebers übertragen?
Ja, gemäss Freizügigkeitsgesetz bist du verpflichtet, sämtliche Freizügigkeitsleistungen in die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers einzubringen.
Was geschieht mit meinem Freizügigkeitsvermögen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wenn du die Schweiz endgültig verlässt und in einen Mitgliedstaat der EU oder der EFTA ziehst, in welchem du weiter versicherungspflichtig bist, ist die Auszahlung des obligatorischen Teils der Freizügigkeitsvermögen nicht möglich. Somit bleibt es auf dem Freizügigkeitskonto und kann erst bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausgezahlt werden. Den überobligatorischen Teil kannst du beim Verlassen der Schweiz auszahlen lassen.
Ziehst du in ein Land ausserhalb der EU/EFTA, kannst du die gesamte Freizügigkeitsleistung beziehen.
Du bist nicht sicher, ob du im neuen Wohnsitzland versicherungspflichtig bist? Am besten informierst du dich beim Sicherheitsfonds BVG.
Was passiert mit meinem Vermögen auf dem Freizügigkeitskonto im Todesfall?
Dein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto geht im Todesfall an folgende Personen über - in der genannten Reihenfolge:
- Ehepartner/In oder eingetragener Partner/In. Minderjährige Kinder oder Kinder unter 25, sofern sie noch in Ausbildung sind
- Personen, welche dich finanziell erheblich unterstützt haben (Unterhalt). Person, mit welcher du in den letzten 5 Jahren vor dem Todesfall zusammen gelebt hast (Lebensgemeinschaft). Person, mit der du mindestens ein Kind hast und diese für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist
- Übrige Kinder, deine Eltern sowie Geschwister
- Weitere Erbberechtigte gemäss Schweizer Erbrecht und Testament
Reine Kontolösung oder einen Teil in Wertpapiere investieren?
Da deine Freizügigkeitsvermögen grundsätzlich der Altersvorsorge dient, kannst du das Geld nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen beziehen. Mit dieser Langfristigkeit eignen sich Investitionen in Wertpapiere (ein Anlagehorizont von 5-10 Jahren vorausgesetzt). Dadurch profitierst du von höheren Ertragschancen gegenüber der reinen Kontolösung. Gleichzeitig bringt eine Investition in Realwerte, also Aktien und Immobilien, einen gewissen Inflationsschutz. Bei einer reinen Kontolösung bist du diesem Risiko gänzlich ausgesetzt. Aktuell beträgt die Inflationserwartung rund 0.5%, was bereits höher ist als die Verzinsung vieler Anbieter. Wichtig ist jedoch zu berücksichtigen, dass du das Freizügigkeitsvermögen bei Wiederantritt einer neuen Arbeitsstelle allenfalls wieder in die neue Pensionskasse einbringen musst.
Damit du von den höheren Ertragschancen profitierst, musst du gewisse Kursschwankungen in Kauf nehmen. Wir bieten neben dem verzinsten Konto und dem Konto Plus mit 5% Aktien, weitere Strategien mit kleinem Aktienanteil (Strategie 20), welche kleineren Schwankungen ausgesetzt sind, bis zu reinen Aktienstrategien (Strategie 100), welche grösseren Schwankungen ausgesetzt sind.
Registriere dich online mit der VIAC Webversion, beantworte 6 einfache Fragen und finde heraus welcher Anlagetyp du bist. Anhand deines Anlagetyps erfährst du anschliessend, welche Strategie zu dir passt. Wenn wir aufgrund deiner Antworten feststellen, dass du keine Schwankungen möchtest oder einen zu kurzen Anlagehorizont aufweist (bspw. weil du dein Vorsorgevermögen in den nächsten Jahren für selbstgenutztes Wohneigentum beziehen möchtest), schlagen wir dir eine reine Kontolösung ohne Schwankungen oder das Konto Plus vor. Du kannst den Anlagevorschlag natürlich jederzeit übersteuern. Es ist ganz einfach, probiere es doch gleich selbst aus!
In welchen gesetzlich geregelten Fällen kann ich meine Freizügigkeitskonto auflösen?
Dein Freizügigkeitskonto kannst du aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beziehen. Die wichtigsten Gründe für den Bezug sind:
- Erreichen des AHV-Rentenalters (5 Jahre vorher möglich)
- Wohneigentumsförderung
- Einkauf in die Pensionskasse
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Verlassen der Schweiz (Einschränkungen bei EU/EFTA Staaten)
- Invalidität oder Ableben
- Geringfügigkeit (Freizügigkeitsguthaben kleiner als aktueller Jahresbeitrag BVG)
Sobald du in eine Vorsorgeeinrichtung aufgenommen wirst (Bsp. Wiederaufnahme Arbeitstätigkeit), bist du verpflichtet, das gesamte vorhandene Vorsorgekapital an die neue Vorsorgeeinrichtung zu überweisen. Zudem ist ein Transfer an eine andere Freizügigkeitsstiftung jederzeit möglich.
Wann ist es sinnvoll ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen?
- Du bist vorübergehend oder langfristig nicht mehr erwerbstätig (Auslandsaufenthalt, Unterbruch bei Stellenwechsel, Weiterbildung, Arbeitslosigkeit oder Kinderbetreuung) und musst das Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen
- Du hast deinen Arbeitgeber gewechselt und kannst nicht die gesamte bisher angesparte Freizügigkeitsleistung in die neue Pensionskasse einbringen
- Du machst dich selbstständig und schliesst dich keiner Pensionskasse an
- Dein Einkommen liegt neu – z.B. wegen Teilzeitarbeit oder Stellenwechsel – unterhalb der versicherungspflichtigen Limite in der beruflichen Vorsorge (21 330 CHF; Stand 2019)
- Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens hast du Anspruch auf einen Teil des Vorsorgevermögens deines Ehepartners
Muss ich mein Freizügigkeitsvermögen versteuern?
Nein, es fallen keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern während der Laufzeit an. Erst bei der Auszahlung wird dein Freizügigkeitsvermögen zu einem reduziertem Satz besteuert.
VIAC Life Basisschutz
Was ist der VIAC Life „Basisschutz“?
Pro durchschnittlich investiertem Vermögen von CHF 10'000 erhältst du von VIAC Life eine kostenlose Basisschutzdeckung gegen Invalidität (mindestens 70% IV-Grad) oder Tod im Wert von CHF 2'500. Dank diesem Basisschutz wird dir oder deinen Begünstigten im Schadenfall bis zu 25% zusätzlich zu deinem bereits angesparten Vorsorgevermögen ausgezahlt. Das Beste: solltest du neben dem 3a auch ein Freizügigkeitskonto bei VIAC haben, erhältst du auch dort von VIAC Life den kostenlosen Basisschutz.
Wie hoch dein kostenloser Basisschutz ist, findest du in der VIAC Mobile App oder der Webversion am PC/Tablet unter dem Produkt „Life“.
Ist und bleibt der VIAC Basisschutz kostenlos?
Ja, der VIAC Basisschutz ist kostenlos und wird auch immer kostenlos bleiben. VIAC ist in den letzten Jahren sehr erfolgreich gewachsen und möchte mit diesem kostenlosen Zusatzservice etwas vom Erfolg an die VIAC Kunden zurückgeben.
Wie kann ich einen (höheren) Basisschutz erhalten?
Um einen (höheren) Basisschutz zu erhalten, kannst du bestehendes 3a Vermögen zu VIAC übertragen oder wenn möglich das jährliche 3a Maximum bei VIAC einzahlen. So erreichst du schneller die Grenze von CHF 10'000 investiertem Vermögen und profitierst vom kostenlosen Basisschutz. Die nachfolgende Tabelle zeigt dir die Übersicht der Basisschutzdeckung im Verhältnis zum in Wertschriften investierten Vermögen:
Investiertes Vermögen Deckung CHF 10'000 CHF 2'500 CHF 20'000 CHF 5'000 CHF 30'000 CHF 7'500 CHF 40'000 CHF 10'000 ... ... CHF 990'000 CHF 247'5001 CHF 1'000'000 CHF 250'0001 1Um die Deckung von CHF 100'000 auf bis zu CHF 250'000 zu erweitern, müssen drei Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Wie wird der Basisschutz berechnet?
Der Basisschutz berechnet sich auf dem durchschnittlich investierten Vermögen des Vormonats. Pro CHF 10'000 in Wertschriften investiertes Vermögen erhältst du von VIAC Life eine kostenlose Basisschutzdeckung gegen Invalidität oder Tod im Wert von CHF 2'500.
Gegen welche Risiken bin ich im Basisschutz versichert?
Standardmässig bist du gegen das Risiko Invalidität versichert. Du kannst in der App oder der Webversion am PC/Tablet unter dem Produkt „Life“ den Schutz auf das Risiko Tod anpassen. Unabhängig vom gewählten Risiko gilt der Basisschutz sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall.
Wie oft kann ich den das abgesicherte Risiko im Basisschutz wechseln?
Der erste Wechsel von der Risikoabdeckung Tod auf Invalidität kann jederzeit vorgenommen werden. Damit wollen wir dir möglichst viel Flexibilität anbieten. Anschliessend ist ein erneuter Wechsel erst wieder in 12 Monaten möglich.
Warum muss ich bei einem Wechsel des abgesicherten Risikos Gesundheitsfragen beantworten?
Damit wird jeweils sichergestellt, dass der Basisschutz bei Eintreffen eines Schadensereignisses auch wirklich ausgezahlt wird. Würden wir keine Gesundheitsprüfung durchführen, würde allenfalls eine Auszahlung aufgrund von bestehenden Vorerkrankungen abgelehnt.
Wie kann ich das Basisschutz Risiko ändern?
In der VIAC Mobile App oder der Webversion am PC/Tablet unter dem Produkt „Life“ kannst du den Basisschutz anpassen. Die erste Anpassung des Basisschutzes von Invalidität auf Tod wird im Folgemonat aktiv. Eine erneute Änderung deines Basisschutzes kann erst wieder nach 12 Monaten umgesetzt werden.
Wie kann ich die höhere Deckung im Basisschutz freischalten?
Übersteigt deine Basisschutzdeckung CHF 100'000, wirst du aufgefordert 3 Gesundheitsfragen zu beantworten. Nach erfolgreicher Prüfung wird die maximale Deckung der kostenlosen Basisschutzdeckung auf bis zu CHF 250'000 erweitert. Solltest du die Fragen nicht beantworten oder fällt die Gesundheitsprüfung negativ aus, verbleibt der kostenlose Basisschutz bei max. CHF 100'000.
Wer ist der Risikoträger für den Basisschutz?
Die Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG ist der Versicherungspartner von VIAC. Im Schadenfall wird die Versicherungsleistung durch VIAC ausgezahlt.
Ein Angehöriger ist verstorben. Wie muss ich vorgehen?
Wir unterstützen dich gerne bei den nächsten Schritten, um einen möglichen Leistungsanspruch bei VIAC zu prüfen. Bitte melde dich bei uns via VIAC-Hotline oder per E-Mail, damit wir dir die notwendigen Formulare zusenden können.
Kontakt:
Terzo Vorsorgestiftung / Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank
Team VIAC
Auberg 1
4002 Basel
Tel.: 0800 80 40 40
Email: support@viac.chKundenbeziehung eröffnen
Bin ich Kunde bei der VIAC AG oder der Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank?
Mit der Benutzung der VIAC App gehst du eine Vertragsbeziehung mit der Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank ein. Hinter der VIAC AG stehen die 3 Initianten der VIAC Vorsorgelösung, welche das Angebot gemeinsam mit der WIR Bank entwickelt haben. Diese Gesellschaft hat für dich als Kunde keine Relevanz, denn der Betrieb der gesamten Lösung wird durch die WIR Bank sichergestellt.
Bin ich gleichzeitig Kunde bei der WIR Bank?
Nein. Mit der Benutzung der VIAC App gehst du lediglich eine Vertragsbeziehung mit der Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank ein.
Gehe ich mit der Unterzeichnung der Vorsorgevereinbarung eine Verpflichtung ein?
Nein. Du hast auch nach dem Abschluss des Eröffnungsprozesses jederzeit die Freiheit selber zu entscheiden, ob du Freizügigkeitsvermögen zu VIAC transferieren möchtest oder nicht. Du wirst in unserem System erst als Kunde aktiviert, wenn der erste Geldeingang auf deinem VIAC Freizügigkeitskonto verbucht ist. Die VIAC Verwaltungsgebühr wird nur auf dem investierten Kapital erhoben. Daher zahlst du keine Gebühren, solange dein Geld nicht investiert ist und nur auf dem verzinsten VIAC Freizügigkeitskonto liegt.
Warum muss ich eine ID oder einen Pass hochladen?
Anhand dieser Daten überprüfen wir deine Angaben. Bei der ID musst du lediglich die Vorderseite hochladen.
Gibt es eine Mindestlaufzeit für meine Freizügigkeit bei VIAC?
Nein. Du kannst jederzeit deine Freizügigkeit bei VIAC saldieren. Dabei werden zum nächstmöglichen wöchentlichen Trading Day am folgenden Dienstag sämtliche Wertschriften verkauft. Nach der Kündigungsfrist von 31 Tagen kannst du dein Freizügigkeitsvermögen an eine andere Freizügigkeitsstiftung oder neue Pensionskasse transferieren. Dies ist bei VIAC kostenlos.
Wer kann bei VIAC alles eine Beziehung eröffnen?
Grundsätzlich kann jede Person über 18 eine Beziehung bei VIAC eröffnen. Natürlich muss Freizügigkeitsvermögen vorhanden sein, welches auf die VIAC Freizügigkeitsbeziehung transferiert werden kann. Laufende Einzahlungen auf das Freizügigkeitskonto dürfen von dir nicht gemacht werden.
Gibt es eine Mindestanlagesumme?
Nein. Du kannst bereits ab 1 CHF dein Geld mit unserem Angebot investieren oder auf das verzinste Freizügigkeitskonto legen. Laufende Einzahlungen sind jedoch nicht möglich - es kann nur bestehendes Pensionskassen- oder Freizügigkeitsvermögen transferiert werden.
Kann ich mehrere VIAC Freizügigkeitskonten eröffnen?
Nein, bei VIAC kann lediglich eine Freizügigkeitsbeziehung geführt werden. Es ist nicht erlaubt, bei der gleichen Freizügigkeitseinrichtung zwei Konten zu führen. Wenn du dein Vermögen auf die VIAC Freizügigkeitsbeziehung transferierst, wird das Geld in die Segmente „Obligatorium“ und „Überobligatorium“ unterteilt. Pro Segment kann die Strategie separat definiert werden.
Beim Austritt aus der Pensionskasse kann oftmals das Freizügigkeitsvermögen auf mehrere Freizügigkeitsstiftungen verteilt werden, eine nachträgliche Aufsplittung ist gesetzlich nicht erlaubt. Du kannst die Freizügigkeitsstiftung jederzeit wechseln, dann wird das gesamte Kapital der Beziehung an die neue Freizügigkeitsstiftung überwiesen.
Wie eröffne ich ein Freizügigkeitskonto bei VIAC?
Ganz einfach: Auf www.viac.ch den Eröffnungsprozess mit „Jetzt registrieren“ starten und anschliessend im Onboarding das Produkt „Freizügigkeit“ wählen, deine ID / deinen Pass bereithalten und in weniger als zehn Minuten das Freizügigkeitskonto 100% digital eröffnen.
Sicherheit und Datenschutz
Kann eine Drittperson mittels eines unerlaubten Zugriffs Geld von meiner Freizügigkeit entwenden?
Nein. Für uns war es stets ein zentrales Anliegen maximale Sicherheit für die Vorsorgegelder zu ermöglichen. So besteht zwischen der VIAC App und der WIR Bank respektive der Credit Suisse sowie ZKB keine Verbindung. Es ist somit ausgeschlossen, dass über die App auf die Vermögenswerte der Freizügigkeitsstiftung zugegriffen wird. Unsere Lösung ist so im Prinzip sicherer als jedes e-Banking.
Wo liegt mein Geld?
Dein Geld liegt bei der Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank. Der Cashteil liegt auf dem verzinsten Sammelkonto der Freizügigkeitsstiftung. Für die Wertschriften innerhalb der Freizügigkeitsstiftung fungieren die Credit Suisse oder ZKB als Depotbanken. Dein Geld wird somit sicher in der Schweiz verwahrt. Übrigens geniesst der Cashanteil deines Vorsorgevermögens ein Konkursprivileg (max. 100’000 CHF pro Vorsorgenehmer) im Falle eines Konkurses der Bank. Privilegierte Gelder landen in der Konkursklasse 2, zudem muss die Depotbank im Umfang von 125% ihrer privilegierten Einlagen inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten (in der Regel Hypotheken). Mehr Infos dazu unter: www.esisuisse.ch/de/faq
Wie sicher sind meine persönlichen Daten?
Die VIAC-App läuft in der gleichen Hochsicherheitszone wie das e-Banking von diversen Schweizer Banken. Weiter werden deine Daten nur in der Schweiz gespeichert und zwar an zwei geographisch unterschiedlichen Standorten für maximale Datensicherheit.
Wie sicher ist mein Login in die App?
Die VIAC-App läuft in der gleichen Hochsicherheitszone wie das e-Banking von diversen Schweizer Banken. Der Zugang zur VIAC-App ist mit deinem persönlichen Passwort geschützt. Bereits im Registrationsprozess unterstützen wir dich bei der Erstellung eines sicheren Passworts. Sobald du wesentliche Änderungen vornehmen willst, senden wir dir für maximale Sicherheit zusätzlich per SMS einen Code, den du zur Bestätigung eingeben musst.
Gibt es einen Einlegerschutz auf dem Freizügigkeitsvermögen bei VIAC?
Nein. Die Barvermögen sämtlicher Freizügigkeitsstiftungen werden im Konkursfall der Depotbank privilegiert behandelt. Die Privilegierung bedeutet, dass die Gelder der 2. Konkursklasse zuzurechnen sind. Dein Geld, welches nicht in Wertschriften investiert ist, wird bei der WIR Bank geführt, einem rein schweizerischen und genossenschaftlich organisierten Institut. Mit dem Konkursprivileg wird das Barvermögen bis 100’000 CHF pro Vorsorgenehmer im Falle einer Insolvenz der kontoführenden Bank bevorzugt behandelt. Privilegierte Gelder landen in der Konkursklasse 2, zudem muss die Depotbank im Umfang von 125% ihrer privilegierten Einlagen inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten (in der Regel Hypotheken). Die Wertschriften werden bei der Credit Suisse oder der ZKB geführt. Wertschriften gelten als Sondervermögen, sind im Falle einer Insolvenz der Depotbank geschützt und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank. Mehr Infos dazu unter: Esisuisse
Wie sicher ist mein Geld? Was passiert bei einer Insolvenz der WIR Bank?
So sicher wie bei jeder anderen Bank bzw. Vorsorgestiftung. Du zahlst jeden Franken direkt in die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank ein. Die Freizügigkeitsstiftung ist unabhängig und verantwortlich für die bedürfnisgerechte und sichere Verwaltung der Vorsorgevermögen ihrer Vorsorgenehmer. Sie ist seit 19.02.2003 erfolgreich am Schweizer Markt unterwegs und Ihr wurden bereits mehr als 750 Millionen CHF an Kundenvermögen anvertraut.
Wenn die WIR Bank in finanzielle Schieflage geraten sollte, ist es Aufgabe der Freizügigkeitsstiftung die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um das Vorsorgevermögen ihrer Vorsorgenehmer zu schützen (dies kann bspw. einen Wechsel der Depotbank zur Folge haben). Mit dem Konkursprivileg wird dein Kontovermögen bis 100’000 CHF (gilt pro Vorsorgenehmer) im Falle einer Insolvenz der kontoführenden Bank bevorzugt behandelt. Privilegierte Gelder landen in der Konkursklasse 2, zudem muss die Depotbank im Umfang von 125% ihrer privilegierten Einlagen inländische Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten (in der Regel Hypotheken). Die Wertschriften werden bei der Credit Suisse oder ZKB geführt. Wertschriften (also auch unsere Indexfonds) gelten als Sondervermögen und fallen im Falle einer Insolvenz der Depotbank nicht in die Konkursmasse. Mehr Infos dazu unter: Esisuisse
Transfer
Kann ich als Teilnehmer am WIR-System meine Einzahlung in WIR vornehmen?
Nein. Eine Einzahlung ist nur in CHF möglich. Unser System hat nichts mit der Komplementärwährung WIR zu tun. Auch die Auszahlung erfolgt immer in CHF.
Fallen Gebühren für Ein- oder Auszahlungen an?
Nein. Ein- und Auszahlungen sind unsererseits gebührenlos.
Darf ich mehrere VIAC Freizügigkeitsbeziehungen eröffnen?
Nein. Bei VIAC kann lediglich eine Freizügigkeitsbeziehung geführt werden. Es ist nicht erlaubt, bei der gleichen Freizügigkeitseinrichtung zwei Konten zu führen.
Kann ich mein Geld auch wieder abziehen?
Ja, dein Geld kannst du jederzeit an eine andere Freizügigkeitsstiftung unter Einhaltung der Kündigungsfrist überweisen. Ein Übertrag ins Privatvermögen zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs ist bis 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters nicht möglich. Das Gesetz sieht aber gewisse Ausnahmen vor, in denen das Geld bereits früher bezogen werden kann. Ein Vorbezug ist unter anderem beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, bei wertvermehrenden Investitionen oder bei der Rückzahlung der Hypothek des selbstbewohnten Wohneigentums möglich. Wer sich selbstständig macht oder aus der Schweiz auswandert (abhängig vom zukünftigen Domizil), kann die Gelder ebenfalls beziehen. Unter gewissen Bedingungen kann auch eine Invalidität dazu berechtigen die Freizügigkeitsgelder frühzeitig zu beziehen.
Wann wird mein übertragenes Freizügigkeitsgeld investiert?
Wenn dein Freizügigkeitsgeld von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung (Freizügigkeitsstiftung oder Pensionskasse) übertragen wird, sendet diese Vorsorgeeinrichtung uns eine Austrittsabrechnung zu, auf welcher die Zuteilung des Obligatorischen/Überobligatorischen Vermögens ersichtlich ist. Beim Geldeingang wird dein Freizügigkeitsvermögen auf deinem persönlichen Durchlaufskonto parkiert und verzinst. Sobald wir anhand der Austrittsabrechnung die Zuteilung vornehmen können, wird das Durchlaufskonto saldiert und dein Freizügigkeitsvermögen den Segmenten „Obligatorium“ und „Überobligatorium“ zugewiesen. Erst nach erfolgter Zuteilung wird mit dem nächsten wöchentlichen Rebalancing dein Freizügigkeitsvermögen in die gewählten Strategien (pro Segment kann eine separate Strategie definiert werden) investiert. Das Rebalancing findet wöchentlich jeweils am Dienstag statt.
Darf ich von meinem Privatvermögen Geld auf mein VIAC Freizügigkeitskonto einzahlen?
Nein. Es darf nur bestehendes Freizügigkeitsvermögen oder Vermögen aus der Pensionskasse (2. Säule) übertragen werden.
Wie kann ich mein Pensionskassenguthaben zur VIAC überweisen?
Nachdem du den Eröffnungsprozess abgeschlossen hast, gelangst du in dein persönliches VIAC Cockpit. Dort klickst du links auf das Navigationselement „Transfer“ und kannst dir deinen vorgefertigten Übertragungsauftrag generieren. Du brauchst diesen Auftrag nur noch auszudrucken, mit der Vorsorgeeinrichtung und der Nummer des zu saldierenden Vorsorgekontos zu ergänzen und an die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank zu retournieren. Nach einer Kontrolle deines Auftrages, senden wir das Formular an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung weiter.
Wie kann ich bestehendes Freizügigkeitsvermögen transferieren?
Nachdem du den Eröffnungsprozess abgeschlossen hast, gelangst du in dein persönliches VIAC Cockpit. Dort klickst du auf das Funktionselement „Transfer“ und schon siehst du deinen vorgefertigten Übertragungsauftrag, welchen du herunterladen kannst. Du brauchst diesen Auftrag nur noch auszudrucken, mit den Angaben der bestehenden Pensionskasse / Freizügigkeitsstiftung und der bisherigen Versicherten- oder Vertragsnummer zu ergänzen und unterschrieben an die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank, Team VIAC, Postfach, 4002 Basel zu senden.
VIAC Anlagemodell
Wann wird ein Rebalancing ausgelöst?
Folgende drei Gründe lösen ein Rebalancing aus:
- Einzahlung / Transfer: Eingehende Einzahlungen oder Transfers lösen standardmässig das wöchentliche Rebalancing aus. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel kleine Einzahlungen oder monatliche Daueraufträge bei bereits grossem vorhandenem Vorsorgevermögen auch noch ein Rebalancing auslösen und somit direkt investiert werden. Bei Bedarf kann dies aber auch deaktiviert werden unter „Einstellungen / Rebalancing Einstellungen verwalten“. In diesem Falle findet die Umsetzung 1x monatlich im ersten Rebalancing des Monats und erst bei einer Abweichung grösser 2% von der Zielstrategie zur Ist-Situation statt.
- Strategieänderung: Vorgenommene Strategieänderungen lösen grundsätzlich immer das wöchentliche Rebalancing aus. Viele Kunden möchten das Risiko schrittweise aufbauen (oder abbauen) und setzen dies mittels individueller Strategie um. Kleine Schritte von bspw. 1% pro Fonds haben vor August 2020 kein Rebalancing ausgelöst - erst bei Abweichung grösser 2%. Neu lösen auch Kleinstanpassungen der Strategie ein Rebalancing aus, was noch mehr Flexibilität schafft.
- Abweichung grösser 2%:1x monatlich im ersten Rebalancing des Monats wird überprüft, ob die aktuelle Gewichtung der Anlagefonds gemäss der definierten Strategie um mindestens 2% von der Zielgewichtung abweicht. Beträgt die Abweichung bei einem einzelnen Anlageinstrument (inkl. Cash) oder über eine Anlageklasse (z.B. Aktien) betrachtet 2% oder mehr, werden automatisch Handelsaufträge generiert (Käufe oder Verkäufe). Nach deren Ausführung sind die Zielwerte der Strategie wieder hergestellt (mehr Infos dazu findest du hier: Academy).
Wofür ist das Durchlaufskonto?
Wenn auf dem Sammelkonto der Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank für dich Geld eintrifft, wird dieses auf deinem persönlichen Durchlaufskonto verbucht. Das Geld bleibt auf diesem Durchlaufskonto, bis von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung die benötigte Austrittsabrechnung eintrifft. Anhand dieser Austrittabrechnung wird dann die Zuteilung in die Segmente „Obligatorium“ und „Überobligatorium“ vorgenommen. Solange das Geld noch auf dem Durchlaufskonto liegt, wird es nicht in deine gewählte Strategie investiert.
Kann ich für jedes Segment eine separate Strategie bestimmen?
Ja, für jedes Segment kann eine separate Strategie bestimmt werden. Auch ist es möglich einen abweichenden Anlagefokus zu definieren.
Weshalb wird die VIAC FZ Lösung in die Segmente „Obligatorium“ und „Überobligatorium“ unterteilt?
In den meisten Fällen besteht deine Freizügigkeitslösung aus einem Obligatorischen Anteil (BVG) und einem Überobligatorischen Anteil. Diese Unterscheidung muss jederzeit gewährleistet werden können. Mit VIAC hast du nun die Möglichkeit, für den obligatorischen Anteil (welcher für die Existenzsicherung gedacht ist) eine andere Strategie mit etwas weniger Risiko (maximal 80% Aktien) zu definieren als für das Segment Überobligatorium (bis 97% Aktien). Standardmässig wird jedoch zu Beginn für beide Segmente dieselbe Strategie definiert.
Kann ich die Zusammenstellung meines Portfolios selbständig ändern?
Die Strategie kannst du jederzeit ändern. Du kannst dir auch eine individuelle Strategie selbst zusammenstellen.
Wie häufig kann ich meine Strategie wechseln? Entstehen dabei Kosten?
Du kannst deine Anlagestrategie jederzeit in der VIAC App anpassen. Die effektive Umsetzung erfolgt dann per nächstem wöchentlichen Trading Day am folgenden Dienstag. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten im Sinne von primären Handelskosten (Courtagen). Bei jeder Börsentransaktion fallen aber auch noch externe Handelsnebenkosten an. Dies können Spreads (Differenz zwischen An- und Verkaufskurs) bei Indexfonds/ETF sowie Währungen sein oder auch Steuern (z.B. Stempelsteuern). Diese externen Handelsnebenkosten versuchen wir durch intelligente interne Verrechnung so tief wie möglich zu halten (siehe Academy).
Wie sinnvoll sind passive Fonds für die Vorsorge?
Speziell für langfristige Investitionen sind passive Fonds sehr sinnvoll, da nur wenige aktive Fonds längerfristig eine höhere Rendite als ihr Vergleichsindex erzielen. Diese Tatsache wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass passive Fonds deutlich weniger kosten als aktive Fonds. Der daraus entstehende Zinseszinseffekt führt bei dem typischerweise langen Anlagehorizont in der gebundenen Vorsorge zu einem besonders starken Effekt auf den Anlageerfolg. Wie viel dies auf deine persönliche Vorsorge ausmacht, kannst du mit unserem Gebührenrechner feststellen.
Für wen eignen sich passive Anlagefonds?
Passive Anlagefonds (Indexfonds und ETFs) bilden meistens einen Index (z.B. SMI für Schweizer Aktien) ab und versuchen dessen Wertentwicklung möglichst genau abzubilden. Da sie den Index nur abbilden und nicht versuchen aktiv zu schlagen, spricht man auch von passiven Anlageprodukten. Diese eignen sich besonders für Anleger, die kostengünstig und langfristig mit einer einzigen Transaktion breit diversifiziert in einen ganzen Markt investieren möchten.
Ist VIAC ein aktiver Vermögensmanager?
Nein. Wir bieten eine passive Geldanlage mit aktivem Risikomanagement zu sehr tiefen Gebühren.
Kann ich den Anlagevorschlag von VIAC übersteuern?
Ja. Im Eröffnungsprozess bestimmst du mithilfe der VIAC App ganz einfach deinen Anlagetyp. Anhand dessen wird dir eine passende Anlagestrategie vorgeschlagen. Du hast die Möglichkeit diesen Anlagevorschlag zu übersteuern und kannst aus allen angebotenen Strategien - von der Kontolösung bis zur 100%-Aktienstrategie - auswählen.
Kann ich bei VIAC auch einfach ein Freizügigkeitskonto ohne Wertpapieranlage eröffnen?
Ja. Unser Ziel ist es, für jeden Anlagetyp eine optimale Lösung anbieten zu können. Unsere Strategie „FZ Konto“ ist verzinst und gebührenfrei.
Wann wird mein Vorsorgevermögen investiert?
Ist die Einzahlung bei VIAC eingetroffen, wird sie auf deinem Durchlaufskonto verzinst. Sobald eine detaillierte Austrittsberechnung der bisherigen Vorsorgeeinrichtung vorliegt, wird die Einzahlung den Segmenten „Obligatorium“ und „Überobligatorium“ zugeordnet. Nach dieser Zuteilung wird das Geld automatisch mit dem nächsten wöchentlichen Trading Day am folgenden Dienstag in die jeweils gewählte Strategie investiert.
Anlagestrategien / Auswahl Indexanlagen
Wie funktioniert der Selektionsprozess bei den nachhaltigen Strategien?
Bei der nachhaltigen Umsetzung unterscheiden wir zwischen dem ausländischen und dem Schweizer Aktienteil.
Der ausländische Aktienteil wird mit nachhaltigen ETFs und Indexfonds umgesetzt, welche die MSCI Socially Responsible resp. die MSCI ESG Leaders Indizes als Grundlage verwenden. Nachhaltigkeit wird dabei auf verschiedene Arten berücksichtigt:
- Erstens werden gewisse Branchen komplett ausgeschlossen. Dazu gehören die Branchen Alkohol, Glücksspiel, Tabak, Erotik, Kernkraft, Militärische Waffen, Zivile Schusswaffen sowie Genmodifizierte Organismen.
- Alle übrig bleibenden Branchen werden dann im zweiten Schritt in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG für Environment, Social und Governance) analysiert und bewertet. Das daraus entstehende ESG-Rating reicht von CCC bis AAA. Ein "gut" resp. ein A muss mindestens erreicht werden, um in den Index aufgenommen zu werden.
- Drittens wird auch untersucht, ob ein Unternehmen Gegenstand von Kontroversen (bspw. Menschenrechtsverletzung oder das Verursachen schwerer Umweltschäden) war oder ist. Unternehmen mit einem Score von vier oder höher (bei einer zehnstufigen Skala) werden ebenfalls ausgeschlossen.
Der Best-in-Class Ansatz führt schliesslich dazu, dass in jeder Branche zuerst jene Unternehmen mit dem besten ESG-Rating berücksichtigt und in den Index aufgenommen werden. Dies geschieht, bis 25% (50% im Falle der MSCI ESG Leaders Indizes) der Marktkapitalisierung der jeweiligen Branche erreicht werden.
Beim Schweizer Aktienteil setzen wir auf den SPI ESG. Dieser schliesst Firmen mit einem ESG Impact Rating tiefer C+ aus. Weiter werden Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 5% ihres Umsatzes in einem kritischen Sektor erwirtschaften (u.a. Alkohol, Verteidigung, Glücksspiel, Gentechnologie, Kernenergie, Kohle und Tabak). Ebenfalls nicht investiert wird in Unternehmen, die vom Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) zum Ausschluss empfohlen werden.
PS: Übrigens haben bei uns alle gewählten Strategien bereits einen nachhaltigen Impact. Dies, da wir zum einen auf den sinnlosen Papierversand von Millionen von Seiten verzichten und zum anderen für jeden VIAC Kunden einen Baum pflanzen lassen. Dies sind bereits über 30‘000 Bäume, mit denen wir helfen den Klimawandel zu verlangsamen und einen echten Impact erzielen: Tag für Tag.
Mit wie viel Risiko/Schwankungen muss ich rechnen?
Die VIAC Anlagestrategien decken sechs verschiedene Risikotypen ab. Wir bieten neben dem verzinsten Konto (keine Schwankungen) und dem Konto Plus mit 5% Aktien (sehr tiefe Schwankungen), weitere Strategien mit kleinem Aktienanteil (Strategie 20), welche kleineren Schwankungen ausgesetzt sind, bis zu reinen Aktienstrategien (Strategie 100), welche grösseren Schwankungen ausgesetzt sind. Der Fragebogen hilft dir die zu dir passende Strategie zu finden. Selbstverständlich kannst du die Strategie jederzeit anpassen.
Bin ich gegen Marktbewegungen geschützt?
Nein. Mit einer Investition bist du immer den Marktbewegungen der Börse ausgesetzt. Falls du keine Schwankungen wünschst, kannst du bei uns auch bequem ein verzinstes Freizügigkeitskonto wählen, indem du die Strategie „FZ Konto“ wählst.
Wenn du zwischenzeitlich keine Schwankungen mehr möchtest, kannst du bei uns jederzeit und ohne Courtagen die Strategie ändern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder investieren. Wir empfehlen aber grundsätzlich eine «buy and hold» Strategie. Die regelmässige Überwachung übernimmt für dich dann unser System.
Habe ich ein Fremdwährungsrisiko?
Ja, jede unserer Strategien investiert auch im Ausland. Oft wird die Diskussion um Fremdwährungsrisiken sehr oberflächlich und intransparent geführt. So erzielt beispielsweise Nestlé, eine Schweizer Aktie, lediglich rund 1% des Umsatzes in Schweizer Franken. In der Risikobeurteilung wird diese Aktie trotzdem zu 100% dem Schweizer Franken zugeteilt. Auf der anderen Seite erzielt Apple auch einen Umsatz in CHF, wird aber gänzlich dem USD zugewiesen.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, das Bewusstsein zu schaffen, dass Fremdwährungen bei einer Investition unumgänglich sind. Diese bieten Chancen, aber auch Risiken. Auch mit einer vermeintlichen «Absicherung» der Fremdwährungen ist es nicht getan. Was oft ausgeblendet wird, ist, dass man bei einer Absicherung die Zinsdifferenz zwischen den beiden Währungen bezahlt. Zumindest historisch betrachtet, hat dies Schweizer Anleger mehr gekostet als gebracht.
Sind die eingesetzten Indexfonds und ETFs physisch oder synthetisch repliziert?
Bei unserer Fondsauswahl haben wir darauf geachtet, dass physisch replizierende Fonds eingesetzt werden. Physische Replikation bedeutet, dass die dem Index zugrundeliegenden Aktien vom Indexfonds- oder ETF-Anbieter effektiv gekauft werden. Auf die Investition in synthetisch replizierende Produkte wird wenn möglich verzichtet, da diese einem Gegenparteirisiko ausgesetzt sind.
Was ist der Unterschied zu anderen Vorsorgefonds der Konkurrenz?
Klassische Anlagefonds sind oft «aktiv» umgesetzt und versuchen so den zugrundeliegenden Index (z.B. SMI) zu schlagen. Das aktive Verwalten des Vermögens verursacht aber einen Mehraufwand, was sich in höheren Kosten niederschlägt. Unsere Strategien hingegen sind passiv mit Indexfonds und ETFs umgesetzt. Diese bilden den zugrundeliegenden Index jeweils direkt ab und sind entsprechend kostengünstig. Unsere Strategien gleichen zudem einem Bausteinkonzept, da für jede Strategie mehrere Indexanlagen eingesetzt werden (pro Anlageklasse und Region). Entsprechend sind unsere Strategien auch nur bei VIAC erhältlich und verfügen über keinen öffentlichen Valor.
Kann ich in einen bestimmten Einzeltitel wie z.B. Nestlé investieren?
Nein. Wir sind überzeugt, dass man durch eine gute Diversifikation, welche wir durch die breit abgestützten Strategien anbieten, langfristig am besten fährt. Ein wichtiger Treiber für die Performance sind die Kosten, welche wir für die Kunden so tief wie möglich halten wollen. Dies erreichen wir auch nur durch eine gewisse Standardisierung.
Kann ich in einen bestimmten, nicht von VIAC empfohlenen Indexfonds oder ETF investieren?
Nein, das Fondsangebot wird von VIAC bestimmt und bestmöglich nach Kosten, Handelbarkeit und Performance optimiert. Dabei überwachen wir die Entwicklungen am Markt laufend und versuchen für unsere Vorsorgekunden stets die besten Indexfonds zu selektieren.
Erhalte ich Dividenden aus den Indexfonds und ETFs? Werden diese thesauriert/ausgezahlt?
Ja, Dividenden erhältst du auch bei Indexfonds und ETFs. Ein Teil der Indexfonds und ETFs schüttet die Dividenden aus. In diesen Fällen wird das erhaltene Geld auf dein Konto gutschrieben und bei genügend grosser Abweichung zu deiner Zielquote im nächsten Rebalancing wieder reinvestiert.
Wieso muss ich mich bei der eigenen Strategiewahl an Bandbreiten halten?
Die gesetzlichen Anlagevorschriften (BVV2) definieren die Bandbreiten in der Ausgestaltung der individuellen Strategie. Diesen Spielraum haben wir soweit wie möglich zu Gunsten unserer Vorsorgenehmer erweitert, so dass dich die gesetzlichen Restriktionen nur noch vereinzelt bei der Umsetzung hindern werden. Dabei gilt es aber stets zu bedenken, dass es sich um Vorsorgegeld handelt. Wir empfehlen nur sehr versierten Anlegern die Strategie selbst zusammenzustellen.
Wieso wird in den Strategien nicht in Obligationen investiert?
Im aktuellen Tiefzinsumfeld verzichten wir aus Kosten- und Risikoüberlegungen auf den Einsatz von Obligationen. Die Renditen von Obligationen sind eng an das Zinsniveau gekoppelt. Bei tiefen (oder gar negativen) Zinsen ist es somit möglich, dass anfallende Kosten (Verwaltungsgebühr und Produktkosten) die Rendite übersteigen und Obligationen dadurch negativ rentieren. Sollten die Zinsen eines Tages wieder ansteigen, werden Obligationen zudem Bewertungsverluste erleiden. Aus diesen Gründen sind wir aktuell der Meinung, dass das positiv verzinste Konto für unsere Kunden die bessere Lösung ist.
Gibt es historische Performancedaten zu den VIAC Anlagestrategien?
Ja, unter www.viac.ch/freizuegigkeit/strategien/ findest du zu jeder Anlagestrategie ein entsprechendes Factsheet mit historischer Performance sowie weiteren spannenden Informationen.
Warum gibt es für die VIAC Anlagestrategien verschiedene Anlagefokusse?
Beim Anlagefokus kannst du zwischen «Global», «Schweiz» und «Global Nachhaltig» wählen. Dabei empfehlen wir den Fokus «Global», um die Anlagekosten möglichst tief zu halten und die Anlagerisiken möglichst breit zu streuen. Beim Anlagefokus «Schweiz» wird über alle Anlageklassen jeweils zu mindestens 75% in die Schweiz investiert. Der Fokus «Global Nachhaltig» verzichtet auf Investitionen in Gold, Unternehmen der Alkohol-, Glücksspiel-, Tabak-, Erotik-, und Waffenbranche. Weiter wird bei allen Aktieninvestitionen ausserhalb der Schweiz nach den strengen ESG Nachhaltigkeitskriterien investiert.
Nach welchen Kriterien werden die Indexanlagen ausgewählt?
Die Freizügigkeitsstiftung hat für die Wahl der Indexfonds und ETFs folgende Auswahlkriterien angewendet:
- Tiefe Gebühren für den Vorsorgenehmer
- Gute Liquidität für den Handel
- Geringer Tracking Error
- Handelsspread
- Physische Replikation
- Minimierung allfälliger Steuereinflüsse (z.B. Stempelsteuern)
Wie breit diversifiziert ist mein Vorsorgevermögen?
Dein Vorsorgevermögen wird weltweit und breit diversifiziert angelegt. In den Standardstrategien partizipierst du an der Entwicklung von mehr als 2’800 Unternehmen weltweit. Das Einzeltitelrisiko wird dadurch stark minimiert. Nebst dem Schweizer Franken bist du auch in weitere Währungen investiert, wobei der US-Dollar bei den Fremdwährungen das grösste Gewicht ausmacht.
Was sind die Vorteile von ETFs gegenüber anderen Anlageformen?
Indexfonds und ETFs zeichnen sich u.a. durch folgende Eigenschaften aus:
- Tiefe Gebühren
- Passive Umsetzung - bilden meist einen Index ab (man weiss, was man hat)
- Effiziente Diversifikation - Indexfonds und ETFs bilden teilweise mehrere 100 Einzeltitel ab
Was sind Indexfonds und ETFs?
Alle VIAC Strategien werden mittels Indexfonds und ETFs umgesetzt. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal ist der Handel. Bei Indexfonds finden Zeichnung resp. Rücknahme einmal täglich statt (Primärmarkt und dadurch befreit von der Stempelsteuer), während ETFs (exchange traded funds) direkt an der Börse gehandelt werden (Sekundärmarkt). Sowohl Indexfonds als auch ETFs bilden meistens einen Index (z.B. SMI für Schweizer Aktien) ab und versuchen dessen Wertentwicklung möglichst genau abzubilden. Da sie den Index nur abbilden und nicht versuchen aktiv zu schlagen, spricht man auch von passiven Anlageprodukten. Diese passiven Anlagefonds eignen sich besonders für Anleger, die kostengünstig und langfristig mit einer einzigen Transaktion breit diversifiziert in einen ganzen Markt investieren möchten.
Wozu dient das Anlageprofil?
Durch die Beantwortung von 6 einfachen Fragen ermittelst du die für dich passende Strategie. Dabei hat deine Risikobereitschaft einen grossen Einfluss. Magst du keine grossen Schwankungen, so werden dir auch nur risikoarme Strategien vorgeschlagen. Neben der Risikobereitschaft spielt auch die Risikofähigkeit eine grosse Rolle. Diese wird im Wesentlichen durch den Anlagehorizont geprägt, der in der Vorsorge typischerweise sehr lange ist. So kann beispielsweise ein 30-jähriger Anleger eine Börsenkrise ohne weiteres aussitzen. Dies ist der Fall, da sein Anlagehorizont (Zeitdauer, in der das Geld angelegt ist) rund 35 Jahre beträgt (also bis zum Zeitpunkt der Pensionierung).
In was wird mein Geld investiert?
Dein Geld wird weltweit und breit diversifiziert angelegt. Durch den Einsatz von Indexfonds und ETFs partizipierst du so an der Entwicklung von mehr als 2’800 Unternehmen weltweit (Standardstrategien). Die wichtigsten Anlageklassen sind Aktien, Immobilien und Gold, wobei der Aktienanteil jeweils auf dein Risikoprofil abgestimmt ist. Im aktuellen Tiefzinsumfeld wird aus Kosten- und Risikoüberlegungen auf den Einsatz von Obligationen verzichtet (da nach Gebühren eine negative Rendite resultieren würde) – an deren Stelle tritt das positiv verzinste Konto.
Wer ist verantwortlich für die Umsetzung der angebotenen VIAC Strategien?
Die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank ist dafür verantwortlich, dass die Indexanlagen (Indexfonds und ETFs) im Sinne der Vorsorgenehmer ausgewählt und eingesetzt werden. Innerhalb der Strategien wird keine aktive Vermögensverwaltung vorgenommen.
Risikomanagement der Anlagestrategien
Welche Risiken gehe ich mit einer Investition ein?
Das Ziel einer Investition der Vorsorgegelder ist stets der Erhalt oder die Steigerung des eingesetzten Vermögens. Demgegenüber ist eine Investition an den Kapitalmärkten auch immer mit diversen Risiken verbunden. So kann der Wert des Vorsorgevermögens fallen oder steigen. Als Faustregel gilt: je höher die Renditeerwartung (je mehr Aktien), desto höher die damit verbundenen Risiken (desto stärker die Schwankungen). In der Umsetzung sind wir bestrebt die Risiken für jeden Vorsorgenehmer zu minimieren, so ist beispielsweise eine Umsetzung mittels Indexfonds und ETFs viel breiter abgestützt als eine Umsetzung mittels Einzeltitel.
Als wichtigste Risiken können u.a. folgende genannt werden: Kursrisiko, Wechselkursrisiko, Gegenparteirisiko, Securities Lending, Zinsrisiko sowie diverse allgemeine wirtschaftliche Risiken wie Inflation, Konjunktur, geopolitische Risiken etc.
Wird mein Portfolio von VIAC aktiv umgesetzt?
VIAC setzt auf eine passive Umsetzung mittels Indexanlagen (Indexfonds und ETFs) kombiniert mit einer aktiven Risikosteuerung. Im täglichen Betrieb überwacht unser intelligentes System jedes Portfolio individuell anhand der gewählten Strategie. Ausgehend von dieser aktiven Überwachung löst es bei Bedarf 1x monatlich im ersten Rebalancing des Monats automatisch Kauf- und Verkaufsaufträge aus, sodass sich die Strategie jedes einzelnen Vorsorgenehmers stets in den gewählten Bandbreiten bewegt.
Wie häufig kann ich kaufen und verkaufen?
Einzahlungen, Transfers sowie Strategieänderungen werden 1x wöchentlich jeweils am Dienstag investiert respektive umgesetzt. Sollte es sich um einen Feiertag handeln, erfolgt das Rebalancing zum nächstmöglichen Handelstag. Zwischen Weihnachten und Neujahr findet aufgrund eingeschränkter Handelbarkeit kein Rebalancing statt.
Wie häufig wird mein Portfolio angepasst?
Dein Portfolio wird 1x monatlich im ersten Rebalancing des Monats überprüft. Bei Bedarf wird dein Vermögen wieder auf die Zielquote geführt (mehr Details: Academy).
Was ist der Vorteil von Rebalancing?
Das Rebalancing stellt sicher, dass die Vermögensaufteilung nicht zu stark von der definierten Strategie abweicht. Das Portfolio wird so immer der Zielstrategie des Kunden gerecht.
Was bedeutet Rebalancing?
Jeder Kunde legt im Onboardingprozess seine persönliche Strategie fest. Diese definiert, wie das Vermögen auf verschiedene Anlageklassen und Regionen verteilt wird (z.B. 10% Aktien Schweiz). Durch Bewegungen an den Finanzmärkten kann die effektive Verteilung des Vermögens von der definierten Strategie abweichen (bei guten CH Aktienmärkten steigt der Aktien Schweiz Anteil bspw. auf 12%). Das automatische Rebalancing prüft diese Abweichungen 1x monatlich im ersten Rebalancing des Monats und führt das Vermögen des Kunden bei Bedarf wieder auf die definierte Strategie zurück. Einzahlungen, Transfers sowie Strategieänderungen werden aber wöchentlich investiert respektive umgesetzt
Gebühren
Entstehen bei der Saldierung resp. beim vorzeitigen Bezug Kosten?
Nein. Nur im Falle eines vorzeitigen Bezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung fällt eine Gebühr von CHF 300 an, sofern die Finanzierung nicht über die WIR Bank erfolgt. Alle anderen Saldierungen resp. Vorbezüge sind kostenlos.
Fallen zusätzlich Gebühren für die Depotführung an?
Nein. Die Depotgebühren der Depotbank sind bereits in der VIAC Verwaltungsgebühr von 0.52% p.a. (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) enthalten.
Wo kann ich meine gezahlten Gebühren einsehen?
Klicke auf das Funktionselement „Dokumente“. Dort findest du sämtliche Gebührenanzeigen.
Erhält die Freizügigkeitsstiftung, die WIR Bank oder VIAC Provisionen?
Nein, keines der Unternehmen erhält in irgendeiner Form Rückvergütungen, Provisionen oder Retrozessionen.
Zahle ich auf dem verzinsten Cashteil ebenfalls die VIAC Verwaltungsgebühr?
Nein, auf dem Cashteil bezahlst du keine Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr von 0.52% (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) wird nur auf dem investierten Teil deines Vorsorgevermögens berechnet. Den aktuellen Zins auf deinem Cashteil findest du jederzeit auf unserer Homepage www.viac.ch/freizuegigkeit.
Auf welcher Basis wird die VIAC Verwaltungsgebühr berechnet? Wie wird diese belastet?
Die VIAC Verwaltungsgebühr wird monatlich auf Basis des durchschnittlich investierten Vermögens berechnet. Auf dem Kontovermögen wird keine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird dir jeweils am Anfang des Folgemonats von deinem Vorsorgekonto abgebucht. Dazu müssen keine Indexfonds- oder ETF-Anteile verkauft werden, da ein Teil deines Vorsorgevermögens immer verzinst auf dem Konto liegt.
Fällt eine Gebühr für Fremdwährungswechsel an?
Ja, in der Regel fällt eine Gebühr für den Fremdwährungswechsel an. Unser Ziel ist es aber den Fremdwährungswechsel durch das intelligente Verrechnungssytem von VIAC so klein wie möglich zu halten. Idealerweise beträgt die Gebühr 0%, so zum Beispiel wenn sich während dem Rebalancing Käufe und Verkäufe von Fremdwährungen über alle Kunden aufheben.
Sind Kauf- und Verkaufsvolumen jedoch nicht identisch, fällt die Fremdwährungsgebühr nur auf der Differenz an, die auch effektiv gehandelt wird - mehr Infos zum Verrechnungssystem findest du hier: Academy. Die entstehenden Kosten werden dann anteilsmässig auf sämtliche Kundenaufträge verteilt.
Je nach Strategie können so erfahrungsgemäss einmalige Kosten von maximal 0.20% (z.B. bei Global 100) anfallen. Hier ein Rechenbeispiel: 60% Fremdwährungsanteil x 0.3%, wobei die 0.3% den effektiven optimierten Fremdwährungsgebühren der Monate Juni, Juli und August 2020 entsprechen. Ohne interne Verrechnung resp. Optimierung, welche VIAC im Interesse der Kunden vornimmt, würde der Aufschlag seitens Bank 0.5% betragen. Somit geben wir sämtliche erzielten Kostenvorteile zu 100% direkt an unsere Kunden weiter.
Historisch und langfristig betrachtet betragen die jährlichen Kosten im Schnitt über alle Strategien weniger als 0.05%. Üblicherweise werden diese Gebühren bei anderen Anbietern versteckt und dem Kunden nicht offengelegt. Fremdwährungsgebühren sind z.B. auch nicht im TER eines Fonds ausgewiesen. Somit ist der Name „Total Expense Ratio“ irreführend, denn im TER sind ebenso Fremdwährungsabsicherungen, welche wiederkehrende / laufende Kosten verursachen, nicht beinhaltet. Gerade in der langfristigen Vorsorge fallen aber genau solche wiederkehrenden Kosten viel mehr ins Gewicht als einmalige Gebühren beim Fremdwährungswechsel.
Wieso bezahle ich neben der Verwaltungsgebühr noch Produktkosten?
Bei den verwendeten Indexfonds und ETFs fallen innerhalb der Fonds Kosten von durchschnittlich 0.015% pro Jahr an (Standardstrategien), die direkt in die Indexfonds- resp. ETF-Kurse eingerechnet werden. Inklusive der Verwaltungsgebühr von 0.52% (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) liegen die Gesamtkosten auch bei einer voll investierten Strategie unter 0.43% (Anlagefokus: Global und Schweiz). Dadurch ist unser Produkt bis zu 3x günstiger als vergleichbare Produkte der Konkurrenz.
Was beinhaltet die VIAC Verwaltungsgebühr?
Die VIAC Verwaltungsgebühr beträgt 0.52% pro Jahr (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) auf dem investierten Vorsorgevermögen (Ausnahme: Bei der Strategie „Konto Plus“ fällt auf dem investierten Anteil von 5% keine Verwaltungsgebühr an). Auf dem Cashteil wird keine Verwaltungsgebühr berechnet. Mit der Verwaltungsgebühr sind die Kosten für den Handel von Wertpapieren sowie die Entgelte der Depotbank für die Konto- und Depotführung gedeckt. Diese Gebühr beinhaltet zudem alle Gebühren für die Stiftungsadministration, die Bereitstellung der Technologie sowie den Support. Wo immer möglich beinhaltet die Gebühr auch bereits die Produktkosten (TER) – dies ist bei vielen Credit Suisse und Swisscanto Indexfonds der Fall. Es gibt keine Transaktionskosten, Retrozessionen oder andere Provisionen.
Saldierung / Bezug
Kann ich die Wertpapiere ins Privatvermögen übertragen lassen?
Nein, dies ist nicht möglich. Grund dafür ist unter anderem, dass die Freizügigkeitsstiftung in spezielle und extrem günstige Indexfonds-Tranchen investieren kann. Für Privatpersonen stehen diese nicht zur Verfügung. Dadurch profitierst du während der Spardauer von viel tieferen Gebühren. Solltest du auch nach deiner Pensionierung in Indexanlagen investieren wollen, so empfiehlt es sich die Kosten der Anbieter unter folgendem Link zu vergleichen: https://www.justetf.com/ch/online-broker-vergleich/etfs-kaufen.html
Kann ich die Freizügigkeitsbeziehung zu einer anderen Bank transferieren lassen?
Ja, dies ist jederzeit unter Einhaltung der Bearbeitungsfrist möglich. Jedoch transferieren wir keine Wertpapiere, der Transfer erfolgt stets als Banküberweisung in CHF.
Ist bei der Pensionierung ein Rentenbezug anstatt einer Auflösung des Freizügigkeitskontos möglich?
Nein, dies ist nicht möglich. Bei einer Auszahlung wird der gesamte Saldo in einer Einmalzahlung vergütet. Eine Verrentung wird nicht angeboten.
Wann kann ich mein Freizügigkeitskonto früher beziehen?
Ein Vorbezug ist unter anderem beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, bei Investitionen, welche dem Wohnungszweck dienen, oder bei der Rückzahlung der Hypothek des selbstbewohnten Wohneigentums möglich. Wer sich selbstständig macht oder aus der Schweiz auswandert, kann die Gelder ebenfalls beziehen. Unter gewissen Bedingungen kann auch eine Invalidität dazu berechtigen die Freizügigkeit früher zu beziehen.
Muss ich meine Freizügigkeit bei Erreichen des AHV-Alters beziehen?
Nein. Freizügigkeitsvermögen muss erst bis spätestens 5 Jahre nach Erreichen des AHV-Alters bezogen werden.
Wann kann ich meine Freizügigkeitsbeziehung frühestens auszahlen lassen?
Im Normalfall kann das Geld frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bezogen werden. Dies ist bei Frauen aktuell mit 59 und bei Männern mit 60 Jahren der Fall.
Habe ich eine Kündigungsfrist, wenn ich mein Vorsorgevermögen abziehen möchte?
Nein. Allfällige Wertschriften werden zum nächsten Rebalancing Termin innerhalb von maximal 31 Tagen verkauft. Anschliessend wird die Auszahlung mit einer Bearbeitungsfrist von 5 Arbeitstagen vorgenommen. Ist dein Vermögen bereits auf Cash, kann die Auszahlung auch schneller erfolgen.
Wie kann ich mein Freizügigkeitskonto saldieren?
Unter Einstellungen / Freizügigkeit kannst du die Saldierung selbständig anstossen. Anschliessend werden zum nächstmöglichen wöchentlichen Trading Day am folgenden Dienstag sämtliche Wertschriftenanlagen verkauft.
Gleichzeitig erhältst du per E-Mail einen Saldierungsauftrag zugestellt. Sobald der Saldierungsauftrag von dir persönlich unterzeichnet an die Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank retourniert wurde, wird deine Freizügigkeitsbeziehung saldiert. Die Überweisung erfolgt nach dem Verkauf der Wertschriften. Zudem wird eine Austrittsabrechnung an deine neue Freizügigkeitsstiftung oder Pensionskasse zugestellt.
Funktionen / Belege / Auszüge
Was bedeutet die Anzeige „Nächster Rebalancing Tag“?
An diesem Tag wird dein Vorsorgevermögen bei genügend grosser Abweichung wieder auf die Zielgewichtung deiner Strategie zurückgeführt. Die aktuelle Gewichtung der einzelnen Anlageklassen kann durch Einzahlungen oder Kursveränderungen von der Zielgewichtung abweichen. Das Rebalancing hilft, dass sich dein Vorsorgevermögen stets analog zu deiner festgelegten Zielstrategie entwickelt.
Erhalte ich eine regelmässige Berichterstattung?
Ja. Du erhältst halbjährlich eine Übersicht über die Entwicklung deines Vorsorgevermögens. Sämtliche Berichterstattungen findest du unter „Dokumente".
Wie kann ich meine Belege ausdrucken?
Sämtliche Belege in der VIAC Webversion können mit einem Klick als PDF geöffnet werden. Du kannst jeden Beleg selbständig ausdrucken falls notwendig.
Habe ich in der Webversion eine Übersicht zu jeder einzelnen Transaktion?
Ja, du kannst über die VIAC Webversion jede einzelne Transaktion und jedes Wertpapierereignis einsehen und bei Bedarf auch den entsprechenden Abrechnungsbeleg als PDF öffnen oder ausdrucken.
Kann ich die VIAC Freizügigkeitslösung in der VIAC Mobile App nutzen?
Nein, aktuell gibt es die VIAC Freizügigkeitslösung ausschliesslich in der VIAC Webversion am Computer oder Tablet.
Über VIAC
Welche Aufgaben übernimmt VIAC konkret?
Der Service von VIAC beinhaltet vereinfacht folgende Dienstleistungen:
- Wir unterhalten für jede Anlagestrategie ein global diversifiziertes Portfolio und wählen dafür die besten und kosteneffizientesten Indexfonds und ETFs aus.
- Mit unserem automatisierten Rebalancing-Mechanismus überwachen wir dein Portfolio fortlaufend und führen die Gewichtungen der Anlagen bei Bedarf monatlich auf deine Zielgewichtung zurück. Sprich, wenn die Gewichtung einer Indexanlage mehr als 2% gestiegen ist (z.B. aufgrund von Kursgewinnen), wird der Gewinn realisiert und die Gewichtung auf die Zielgewichtung zurückgeführt. Wenn die Gewichtung einer Indexanlage hingegen mehr als 2% gesunken ist (z.B. aufgrund von Kursverlusten), wird zum tieferen Kurs nachgekauft und die Gewichtung wiederum auf die Zielgewichtung zurückgeführt. Für diese Transaktionen verlangen wir keine Mehrkosten.
- Sobald ein Geldeingang erfolgt ist oder eine der Anlagen eine Dividende abgeworfen hat (Abweichung min. 2% zur Zielstrategie), investieren wir dieses Geld ohne dein Zutun und ohne Mehrkosten in deine Anlagestrategie.
- Wir zeigen dir in der VIAC App jederzeit die Entwicklung deines Vorsorgevermögens. So behältst du stets den Überblick über dein Vorsorgevermögen.
Erhalte ich von VIAC eine Anlageberatung?
Nein, das ist nicht möglich. VIAC ist eine reine Selbstverwaltungs-Plattform, VIAC macht keine Anlageberatung. Die VIAC App unterstützt dich beim Bestimmen deines persönlichen Anlagetyps mittels 6 einfacher Fragen im Eröffnungsprozess. Anhand deines Anlagetyps erhältst du einen persönlichen Anlagevorschlag, welchen du aber jederzeit übersteuern kannst. VIAC stellt 1x monatlich im ersten Rebalancing des Monats sicher, dass sich dein Portfolio in der gewählten Strategie bewegt. Bei Fragen stehen dir unsere Mitarbeiter via Chat oder Helpline (0800 80 40 40) jederzeit gerne zur Verfügung.
Welche Vorteile bietet die VIAC Lösung?
- Einfachheit: Bei der Entwicklung der VIAC Lösung haben wir uns darauf fokussiert, das Wertpapiersparen für alle Anleger verständlich zu gestalten. So sind die Kennzahlen auf das wichtigste reduziert und in einer einfachen Sprache erklärt. Der mühsame Weg zur Bank bleibt erspart. Innert drei Klicks kannst du sämtliche Informationen abrufen. VIAC bietet dir die Möglichkeit, jederzeit und überall eine Übersicht zu deinem persönlichen Vorsorgevermögen zu erhalten.
- Komfort: Wir wollen dir soweit wie möglich alle lästigen Aufgaben abnehmen. Noch nie war es so einfach Gebühren zu sparen. Mit dem online-basierten Ansatz kannst du örtlich und zeitlich ungebunden deine Freizügigkeitlösung eröffnen und sofort Geld übertragen lassen. Die Investition der Vorsorgegelder gemäss der gewählten Strategie erfolgt danach automatisiert. Auch um die Wiederanlage der erhaltenen Zinsen und Dividenden kümmert sich unser intelligentes System, so dass der Zinseszinseffekt möglichst optimal ausgenutzt wird.
- Tiefe Gebühren: Gebühren sind auch immer ein Renditefresser. Dies zeigt sich besonders ausgeprägt bei langfristigen Anlagen – so auch in der Freizügigkeit. Deshalb haben wir uns bei der gesamten Entwicklung unseres Systems, wie auch bei der Selektion der eingesetzten Indexanlagen, auf möglichst tiefe Kosten für unsere Vorsorgenehmer fokussiert; dies ohne Abstriche bei der Qualität! Ob Softwareentwicklung, Hosting oder Kundenberatung – wir setzen voll auf Schweizer Qualität. Mit unserem Angebot liefern wir den Beweis, dass tiefe Kosten mit top Service und Qualität vereinbar sind.
- Breite Diversifikation: Unter Diversifikation versteht man die Verteilung der investierten Gelder über mehrere Anlageklassen (z.B. Aktien, Immobilien, etc.) oder innerhalb einer Anlageklasse über mehrere einzelne Titel. Durch eine gute Diversifikation können spezifische Risiken minimiert werden. Würde ein Anleger nur auf 2 Aktien setzen und eine davon hätte eine negative Rendite, kann diese bereits das gesamte Ergebnis negativ beeinflussen. In unseren Strategien werden immer mehrere Anlageklassen kombiniert. Jede Anlageklasse setzt sich wiederum aus mehreren, breit abgestützten Indizes zusammen, welche wir mit Indexfonds und ETFs abbilden. So besteht eine einzelne Strategie aus mehr als 2’800 Einzeltitel – rentiert hier ein einzelner Titel negativ, hat dies in den meisten Fällen kaum einen Einfluss.
- Keine Investitionen in Obligationen, welche nach Kosten negativ rentieren: Im Gegensatz zur Konkurrenz verzichten wir im aktuellen Tiefzinsumfeld aus Kosten- und Risikoüberlegungen auf den Einsatz von Obligationen. Die Renditen von Obligationen sind eng an das Zinsniveau gekoppelt. Bei tiefen (oder gar negativen) Zinsen ist es somit möglich, dass anfallende Kosten (Verwaltungsgebühr und Produktkosten) die Rendite übersteigen und Obligationen dadurch negativ rentieren. Sollten die Zinsen eines Tages wieder ansteigen, werden Obligationen zudem Bewertungsverluste erleiden. Aus diesen Gründen sind wir aktuell der Meinung, dass ein positiv verzinster Cashteil für unsere Kunden die bessere Lösung ist.
- Autopilot für deine Freizügigkeit: VIAC übernimmt für dich alle Aufgaben, nur transferieren musst du noch selbst. Wir lösen automatisiert die Kauf- und Verkaufsaufträge aus, so dass sich dein Vorsorgevermögen stets innerhalb der gewählten Bandbreiten bewegt. Wir kümmern uns um die Wiederanlage von Zinsen, Dividenden und Transfers. Wir optimieren für dich die Stempelsteuern, den Bid-Ask Spread sowie Gebühren bei Fremdwährungswechseln. Stets mit dem Ziel unseren Kunden das beste Produkt zu den tiefsten Kosten anzubieten.
- Nachhaltigkeit: Unser Ziel ist ein möglichst schonender Umgang mit Ressourcen. Deshalb setzen wir auf ein 100% digitales und nahezu papierloses Angebot. Bei unseren Strategien kannst du eine speziell auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Umsetzung wählen. Auch werden unsere Büroräumlichkeit sowie die Server mit Ökostrom betrieben.
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