Ja, in der Regel fällt eine Gebühr für den Fremdwährungswechsel an. Unser Ziel ist es aber den Fremdwährungswechsel durch das intelligente Verrechnungssytem von VIAC so klein wie möglich zu halten. Idealerweise beträgt die Gebühr 0%, so zum Beispiel wenn sich während dem Rebalancing Käufe und Verkäufe von Fremdwährungen über alle Kunden aufheben.
Sind Kauf- und Verkaufsvolumen jedoch nicht identisch, fällt die Fremdwährungsgebühr nur auf der Differenz an, die auch effektiv gehandelt wird – mehr Infos zum Verrechnungssystem findest du hier: Academy. Die entstehenden Kosten werden dann anteilsmässig auf sämtliche Kundenaufträge verteilt.
Je nach Strategie können so erfahrungsgemäss einmalige Kosten von maximal 0.20% (z.B. bei Global 100) anfallen. Hier ein Rechenbeispiel: 60% Fremdwährungsanteil x 0.3%, wobei die 0.3% den effektiven optimierten Fremdwährungsgebühren der Monate Juni, Juli und August 2020 entsprechen. Ohne interne Verrechnung resp. Optimierung, welche VIAC im Interesse der Kunden vornimmt, würde der Aufschlag seitens Bank 0.75% (bei FZ 0.50%) betragen. Somit geben wir sämtliche erzielten Kostenvorteile zu 100% direkt an unsere Kunden weiter.
Historisch und langfristig betrachtet betragen die jährlichen Kosten im Schnitt über alle Strategien weniger als 0.05%. Üblicherweise werden diese Gebühren bei anderen Anbietern versteckt und dem Kunden nicht offengelegt. Fremdwährungsgebühren sind z.B. auch nicht im TER eines Fonds ausgewiesen. Somit ist der Name „Total Expense Ratio“ irreführend, denn im TER sind ebenso Fremdwährungsabsicherungen, welche wiederkehrende / laufende Kosten verursachen, nicht beinhaltet. Gerade in der langfristigen Vorsorge fallen aber genau solche wiederkehrenden Kosten viel mehr ins Gewicht als einmalige Gebühren beim Fremdwährungswechsel.