Die VIAC Verwaltungsgebühr wird monatlich auf Basis des durchschnittlich investierten Vermögens berechnet. Auf dem Kontovermögen wird keine Gebühr enthoben. Die Gebühr wird dir jeweils am Anfang des Folgemonats von deinem Vorsorgekonto abgebucht. Dazu müssen keine Indexfonds- oder ETF-Anteile verkauft werden, da ein Teil des Vorsorgevermögens immer verzinst auf dem Konto liegt.