Zinsen, die am Ende eines bestimmten Zeitraums gutgeschrieben werden, erhöhen ab Beginn der darauffolgenden Periode die Einlage und verzinsen sich somit in der Zukunft selbst. Bei Wertpapieranlagen wirkt das Prinzip des Zinseszinses sogar noch verstärkt. Deine erworbenen Anlagen generieren Gewinne, werden reinvestiert und produzieren in der darauffolgenden Periode auf dem Gewinn weiteren Gewinn. Je tiefer die Kosten, desto höher die Gewinne. Und je mehr Zeit man dem Zinseszinseffekt gibt, umso grösser wird seine Wirkung. Mit der äusserst kostengünstigen Wertpapierlösung von VIAC profitierst du also besonders stark vom Zinseszinseffekt.
Freizügigkeit
Was geschieht mit meinem Freizügigkeitskonto bei einer allfälligen Scheidung?
Gelder der beruflichen obligatorischen Vorsorge, somit auch das Freizügigkeitskonto, werden bei einer Scheidung hälftig aufgeteilt. Dies betrifft aber nur jenen Teil, welcher während der Dauer der Ehe angespart wurde.
Kann ich freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto tätigen?
Nein, freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto sind nicht zulässig. Auf das Freizügigkeitskonto kannst du nur bereits gebundene Gelder der 2. Säule übertragen lassen – welche von einer Pensionskasse, einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice stammen.
Ich habe wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Muss ich mein Freizügigkeitskonto in die Pensionskasse meines neuen Arbeitgebers übertragen?
Ja, gemäss Freizügigkeitsgesetz bist du verpflichtet, sämtliche Freizügigkeitsleistungen in die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers einzubringen.
Was geschieht mit meinem Freizügigkeitsvermögen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wenn du die Schweiz endgültig verlässt und in einen Mitgliedstaat der EU oder der EFTA ziehst, in welchem du weiter versicherungspflichtig bist, ist die Auszahlung des obligatorischen Teils der Freizügigkeitsvermögen nicht möglich. Somit bleibt es auf dem Freizügigkeitskonto und kann erst bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausgezahlt werden. Den überobligatorischen Teil kannst du beim Verlassen der Schweiz auszahlen lassen.
Ziehst du in ein Land ausserhalb der EU/EFTA, kannst du die gesamte Freizügigkeitsleistung beziehen.
Du bist nicht sicher, ob du im neuen Wohnsitzland versicherungspflichtig bist? Am besten informierst du dich beim Sicherheitsfonds BVG.
Was passiert mit meinem Vermögen auf dem Freizügigkeitskonto im Todesfall?
Dein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto geht im Todesfall an folgende Personen über - in der genannten Reihenfolge:
- Ehepartner/In oder eingetragener Partner/In. Minderjährige Kinder oder Kinder unter 25, sofern sie noch in Ausbildung sind
- Personen, welche dich finanziell erheblich unterstützt haben (Unterhalt). Person, mit welcher du in den letzten 5 Jahren vor dem Todesfall zusammen gelebt hast (Lebensgemeinschaft). Person, mit der du mindestens ein Kind hast und diese für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist
- Übrige Kinder, deine Eltern sowie Geschwister
- Weitere Erbberechtigte gemäss Schweizer Erbrecht und Testament
Reine Kontolösung oder einen Teil in Wertpapiere investieren?
Da deine Freizügigkeitsvermögen grundsätzlich der Altersvorsorge dient, kannst du das Geld nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen beziehen. Mit dieser Langfristigkeit eignen sich Investitionen in Wertpapiere (ein Anlagehorizont von 5-10 Jahren vorausgesetzt). Dadurch profitierst du von höheren Ertragschancen gegenüber der reinen Kontolösung. Gleichzeitig bringt eine Investition in Realwerte, also Aktien und Immobilien, einen gewissen Inflationsschutz. Bei einer reinen Kontolösung bist du diesem Risiko gänzlich ausgesetzt. Aktuell beträgt die Inflationserwartung rund 0.5%, was bereits höher ist als die Verzinsung vieler Anbieter. Wichtig ist jedoch zu berücksichtigen, dass du das Freizügigkeitsvermögen bei Wiederantritt einer neuen Arbeitsstelle allenfalls wieder in die neue Pensionskasse einbringen musst.
Damit du von den höheren Ertragschancen profitierst, musst du gewisse Kursschwankungen in Kauf nehmen. Wir bieten neben dem verzinsten Konto und dem Konto Plus mit 5% Aktien, weitere Strategien mit kleinem Aktienanteil (Strategie 20), welche kleineren Schwankungen ausgesetzt sind, bis zu reinen Aktienstrategien (Strategie 100), welche grösseren Schwankungen ausgesetzt sind.
Registriere dich online mit der VIAC Webversion, beantworte 6 einfache Fragen und finde heraus welcher Anlagetyp du bist. Anhand deines Anlagetyps erfährst du anschliessend, welche Strategie zu dir passt. Wenn wir aufgrund deiner Antworten feststellen, dass du keine Schwankungen möchtest oder einen zu kurzen Anlagehorizont aufweist (bspw. weil du dein Vorsorgevermögen in den nächsten Jahren für selbstgenutztes Wohneigentum beziehen möchtest), schlagen wir dir eine reine Kontolösung ohne Schwankungen oder das Konto Plus vor. Du kannst den Anlagevorschlag natürlich jederzeit übersteuern. Es ist ganz einfach, probiere es doch gleich selbst aus!
In welchen gesetzlich geregelten Fällen kann ich meine Freizügigkeitskonto auflösen?
Dein Freizügigkeitskonto kannst du aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beziehen. Die wichtigsten Gründe für den Bezug sind:
- Erreichen des AHV-Rentenalters (5 Jahre vorher möglich)
- Wohneigentumsförderung
- Einkauf in die Pensionskasse
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Verlassen der Schweiz (Einschränkungen bei EU/EFTA Staaten)
- Invalidität oder Ableben
- Geringfügigkeit (Freizügigkeitsguthaben kleiner als aktueller Jahresbeitrag BVG)
Sobald du in eine Vorsorgeeinrichtung aufgenommen wirst (Bsp. Wiederaufnahme Arbeitstätigkeit), bist du verpflichtet, das gesamte vorhandene Vorsorgekapital an die neue Vorsorgeeinrichtung zu überweisen. Zudem ist ein Transfer an eine andere Freizügigkeitsstiftung jederzeit möglich.
Wann ist es sinnvoll ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen?
- Du bist vorübergehend oder langfristig nicht mehr erwerbstätig (Auslandsaufenthalt, Unterbruch bei Stellenwechsel, Weiterbildung, Arbeitslosigkeit oder Kinderbetreuung) und musst das Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen
- Du hast deinen Arbeitgeber gewechselt und kannst nicht die gesamte bisher angesparte Freizügigkeitsleistung in die neue Pensionskasse einbringen
- Du machst dich selbstständig und schliesst dich keiner Pensionskasse an
- Dein Einkommen liegt neu – z.B. wegen Teilzeitarbeit oder Stellenwechsel – unterhalb der versicherungspflichtigen Limite in der beruflichen Vorsorge (21 330 CHF; Stand 2019)
- Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens hast du Anspruch auf einen Teil des Vorsorgevermögens deines Ehepartners
Muss ich mein Freizügigkeitsvermögen versteuern?
Nein, es fallen keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern während der Laufzeit an. Erst bei der Auszahlung wird dein Freizügigkeitsvermögen zu einem reduziertem Satz besteuert.