Nein. Nur im Falle eines vorzeitigen Bezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung fällt eine Gebühr von CHF 300 an, sofern die Finanzierung nicht über die WIR Bank erfolgt. Alle anderen Saldierungen resp. Vorbezüge sind kostenlos.
FZ Gebühren
Fallen zusätzlich Gebühren für die Depotführung an?
Nein. Die Depotgebühren der Depotbank sind bereits in der VIAC Verwaltungsgebühr von 0.52% p.a. (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) enthalten.
Wo kann ich meine gezahlten Gebühren einsehen?
Klicke auf das Funktionselement „Dokumente“. Dort findest du sämtliche Gebührenanzeigen.
Erhält die Freizügigkeitsstiftung, die WIR Bank oder VIAC Provisionen?
Nein, keines der Unternehmen erhält in irgendeiner Form Rückvergütungen, Provisionen oder Retrozessionen.
Zahle ich auf dem verzinsten Cashteil ebenfalls die VIAC Verwaltungsgebühr?
Nein, auf dem Cashteil bezahlst du keine Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr von 0.52% (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) wird nur auf dem investierten Teil deines Vorsorgevermögens berechnet. Den aktuellen Zins auf deinem Cashteil findest du jederzeit auf unserer Homepage www.viac.ch/freizuegigkeit.
Auf welcher Basis wird die VIAC Verwaltungsgebühr berechnet? Wie wird diese belastet?
Die VIAC Verwaltungsgebühr wird monatlich auf Basis des durchschnittlich investierten Vermögens berechnet. Auf dem Kontovermögen wird keine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird dir jeweils am Anfang des Folgemonats von deinem Vorsorgekonto abgebucht. Dazu müssen keine Indexfonds- oder ETF-Anteile verkauft werden, da ein Teil deines Vorsorgevermögens immer verzinst auf dem Konto liegt.
Fällt eine Gebühr für Fremdwährungswechsel an?
Ja, in der Regel fällt eine Gebühr für den Fremdwährungswechsel an. Unser Ziel ist es aber den Fremdwährungswechsel durch das intelligente Verrechnungssytem von VIAC so klein wie möglich zu halten. Idealerweise beträgt die Gebühr 0%, so zum Beispiel wenn sich während dem Rebalancing Käufe und Verkäufe von Fremdwährungen über alle Kunden aufheben.
Sind Kauf- und Verkaufsvolumen jedoch nicht identisch, fällt die Fremdwährungsgebühr nur auf der Differenz an, die auch effektiv gehandelt wird - mehr Infos zum Verrechnungssystem findest du hier: Academy. Die entstehenden Kosten werden dann anteilsmässig auf sämtliche Kundenaufträge verteilt.
Je nach Strategie können so erfahrungsgemäss einmalige Kosten von maximal 0.20% (z.B. bei Global 100) anfallen. Hier ein Rechenbeispiel: 60% Fremdwährungsanteil x 0.3%, wobei die 0.3% den effektiven optimierten Fremdwährungsgebühren der Monate Juni, Juli und August 2020 entsprechen. Ohne interne Verrechnung resp. Optimierung, welche VIAC im Interesse der Kunden vornimmt, würde der Aufschlag seitens Bank 0.5% betragen. Somit geben wir sämtliche erzielten Kostenvorteile zu 100% direkt an unsere Kunden weiter.
Historisch und langfristig betrachtet betragen die jährlichen Kosten im Schnitt über alle Strategien weniger als 0.05%. Üblicherweise werden diese Gebühren bei anderen Anbietern versteckt und dem Kunden nicht offengelegt. Fremdwährungsgebühren sind z.B. auch nicht im TER eines Fonds ausgewiesen. Somit ist der Name „Total Expense Ratio“ irreführend, denn im TER sind ebenso Fremdwährungsabsicherungen, welche wiederkehrende / laufende Kosten verursachen, nicht beinhaltet. Gerade in der langfristigen Vorsorge fallen aber genau solche wiederkehrenden Kosten viel mehr ins Gewicht als einmalige Gebühren beim Fremdwährungswechsel.
Wieso bezahle ich neben der Verwaltungsgebühr noch Produktkosten?
Bei den verwendeten Indexfonds und ETFs fallen innerhalb der Fonds Kosten von durchschnittlich 0.015% pro Jahr an (Standardstrategien), die direkt in die Indexfonds- resp. ETF-Kurse eingerechnet werden. Inklusive der Verwaltungsgebühr von 0.52% (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) liegen die Gesamtkosten auch bei einer voll investierten Strategie unter 0.43% (Anlagefokus: Global und Schweiz). Dadurch ist unser Produkt bis zu 3x günstiger als vergleichbare Produkte der Konkurrenz.
Was beinhaltet die VIAC Verwaltungsgebühr?
Die VIAC Verwaltungsgebühr beträgt 0.52% pro Jahr (durch den Gebührencap maximal 0.40% p.a.) auf dem investierten Vorsorgevermögen (Ausnahme: Bei der Strategie „Konto Plus“ fällt auf dem investierten Anteil von 5% keine Verwaltungsgebühr an). Auf dem Cashteil wird keine Verwaltungsgebühr berechnet. Mit der Verwaltungsgebühr sind die Kosten für den Handel von Wertpapieren sowie die Entgelte der Depotbank für die Konto- und Depotführung gedeckt. Diese Gebühr beinhaltet zudem alle Gebühren für die Stiftungsadministration, die Bereitstellung der Technologie sowie den Support. Wo immer möglich beinhaltet die Gebühr auch bereits die Produktkosten (TER) – dies ist bei vielen Credit Suisse und Swisscanto Indexfonds der Fall. Es gibt keine Transaktionskosten, Retrozessionen oder andere Provisionen.